Veröffentlicht inNorddeutschland

Camping: TÜV-Willkür trifft Urlauber! Das will sich keiner gefallen lassen… „Geht ihn gar nichts an“

Ein Camping-Liebhaber soll plötzlich für etwas zahlen, was bislang legal war. Hat der TÜV hier den Bogen überspannt? Treffen kann es jeden.

© IMAGO / Shotshop / Bihlmayerfotografie

Hilfreiche Tipps fürs Camping: So gelingt euer Urlaub im Freien

Mit diesen Tipps für Camping-Anfänger gelingt euch ein erholsamer Urlaub im Freien.

Nichts ist nerviger als ein Gang zum TÜV. Die Steuererklärung oder Herpes vielleicht, für Camping-Liebhaber, die einfach nur zum Urlaubs-Check wollen, aber sicher die Nummer eins.

Ein Camping-Profi erlebte nun einen Check-up, der so gar nicht laufen wollte wie erwartet. Der bittere Vorwurf: Willkür im Amt!

Camping: Supernervig

Solar auf dem Dach – das ist bei Häusern längst keine grüne Öko-Spinnerei mehr, das ist gelebte Selbstversorgung mit Spar-Prämie. Oben auf Wohnwagen und Wohnmobilen haben die Kacheln ebenfalls einen festen Platz.

Bei einigen Modellen sind die Panels sogar fest verbaut oder lassen sich mittels vom Hersteller selbst verkauften Halterungen montieren. So machte es auch ein Camping-Kenner, um kostengünstige Energie über die Sonne zu beziehen. Der Clou: Beim TÜV winkte man den Aufbau über Jahre durch – bis zuletzt.

+++ Camping immer gefährlicher – Experten teilen düstere Prognose +++

Camping: Das Geld ist futsch

Beim TÜV verweigerte ihm ein Prüfingenieur jetzt die Plakette. Ein Unding, findet der Fahrzeughalter, „Geht ihn gar nichts an“, wettert es sofort aus der Community. Es habe bislang „keinerlei Beanstandungen“ gegeben, berichtet der betroffene Camping-Profi sichtlich entrüstet via Facebook. 180 Euro Service-Gebühr seien futsch. Ein Ärgernis, das jeden Camping-Liebhaber treffen kann, der auf Solar setzt.

MOIN.DE hat nachgehakt – und zumindest vom TÜV selbst bislang kein Statement zum Vorfall erhalten. Der ADAC scheint zu wissen, warum. Der meint nämlich, das Thema vor wenigen Jahren mit dem TÜV Süd „erörtert“ zu haben. Es gebe derzeit „weder zugelassene Solarpanels, noch Prüfrichtlinien dazu“, die bekannt seien.


Mehr News:


Camping: Der ADAC stellt’s klar

So richtig scheint man also gar nicht zu wissen, wie man mit Aufbauten auf Camping-Fahrzeugen umzugehen hat. Ohne Prüfrichtlinien ist allerdings auch keine Prüfgebühr samt Plaketten-Verweigerung der richtige Weg.

„Einzig und allein gilt die Maßgabe, dass sie in über zwei Metern Höhe montiert sein müssen und daher eine Kollision mit Fußgängern oder Radfahrern weitgehend ausgeschlossen ist. Auch Dachluken an Campingfahrzeugen müssen aufgrund der Anbauhöhe nicht über Zulassungen oder Gutachten verfügen, anders als die niedriger angebrachten Seitenfenster. Dasselbe gilt zum Beispiel für Markisen an Campingfahrzeugen, für die uns ebenfalls keine Prüfrichtlinien bekannt sind“, so der ADAC.

Der Betroffene, der sich von einem übereifrigen Jung-Prüfer abgezockt sieht, soll nun zur Nachprüfung. Womit, bleibt offen.