Szenen, die das Land bewegten. Als der Alterspräsident im thüringischen Landtag Jürgen Treutler (AfD) bei der konstituierenden Sitzung eine Show abzog, wurden die Menschen Zeugen eines unwürdigen Schauspiels. Nun fordert der Star-Journalist Heribert Prantl Konsequenzen.
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Hintergrund: Der AfD-Politiker Jürgen Treutler eröffnete am Donnerstag (26. September) als Alterspräsident die erste Sitzung des Landtages in Thüringen, in der es vor allem um die Wahl des Landtagspräsidenten gehen sollte.
Laut der zu dieser Zeit aktuellen Geschäftsordnung hatte die stärkste Fraktion – also die AfD – das Vorschlagsrecht bei der Wahl eines Landtagspräsidenten.
AfD: Nicht mit uns!
Doch die anderen Parteien hatten vorher schon angekündigt: Nein, nicht mit uns! Nicht zuletzt, weil die Höcke-Partei in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Also stellten CDU und BSW noch vor der Präsidentenwahl einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung.
Sie wollten, dass nicht nur die AfD einen Kandidaten aufstellen kann, sondern alle anderen Fraktionen auch. Die AfD ließ diesen Antrag nicht zu, hielt ihn nicht für rechtens. Als der parlamentarische Geschäftsführer immer wieder auf den Antrag verwies, blockte Treutler das plump ab.
Doch das höchste Gericht in Thüringen – das angerufen wurde, um in der Sache zu entscheiden – urteilte: Die anderen Parteien haben Recht.
Gericht erteilt AfD Absage: Parlament darf sich die Geschäftsordnung geben, die es wolle
Das Parlament dürfe sich die Geschäftsordnung geben, die es (mehrheitlich) haben wolle. Und das auch vor der Landtagspräsidenten-Wahl. Wenn also – wie hier – die Mehrheit für eine Änderung der Geschäftsordnung ist, dann hat der Alterspräsident dem Folge zu leisten.
Der langjährige SZ-Journalist und Volljurist Heribert Prantl findet nach dem Eklat im thüringischen Landtag in einem Interview mit dem Deutschlandfunk deutliche Worte in Richtung der AfD.
Prantl: „AfD nutzt das Recht aus, um sich in Szene zu setzen“
Die Partei „nutze das Recht aus, um sich in Szene zu setzen“. Er fordert Konsequenzen: Der „Neonazi Höcke“, wie Prantl den Landesvorsitzenden der AfD in Thüringen nennt, solle aus dem Parlament vertrieben werden.
Prantl verweist auf Artikel 18 des Grundgesetzes, der ein „politisches Aktionsverbot“ für Leute wie Höcke ermögliche. Alle würden immer über die „wehrhafte Demokratie“ reden. Wenn sie sich aber nicht wehre, „dann verdient sie diesen Namen nicht.“
Auf die Frage, ob ein solches Verfahren die AfD nicht in ihren so geliebten Opferstatus bringe, führt Prantl aus: Dieser Einwand sei „nicht stichhaltig.“ Es sei „geboten, die Demokratie zu schützen.“
Wenn man schon über Opfer spreche, dann denke Prantl an ganz andere: „Dann denke ich an Migranten, jüdische Menschen, Behinderte. An alle die, die gegen die AfD agitiert.“