Hamburg.
Urteil im SS-Prozess in Hamburg! Am Donnerstag um 11 Uhr kam die Richterin im Verfahren gegen den 93-Jährigen Bruno D. zu einer Entscheidung.
Der Angeklagte, der als 17-Jähriger von der SS zum Wachdienst im Konzentrationslager Stutthof verpflichtet wurde, war in Hamburg der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen beschuldigt.
Hamburg: Urteil gegen SS-Mann
Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Hamburg hat den Angeklagten für schuldig befunden und zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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Am vorletzten Verhandlungstag hatte der Verteidiger von Bruno D. auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Dieser Wunsch wurde nun erfüllt.
Während eine Bewährungsstrafe auf den ersten Blick für Beihilfe zum tausendfachen Mord lächerlich klingen mag, konnte man Bruno D. allerdings nicht nachweisen, je selbst einen KZ-Gefangenen misshandelt oder getötet zu haben oder gar das Lager überhaupt je selbst betreten zu haben.
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Prozess in Hamburg: Angeklagter bereut
Der 93-jährige Angeklagte hatte sich zuvor bei allen Nebenklägern, die selbst die Gefangenschaft im KZ überlebt hatten oder dort Familienmitglieder verloren, entschuldigt und deutlich gemacht, dass er seinen Dienst dort bereue. (wt)