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Hamburg: IS-Rückkehrerin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt – Anwältin gefällt das nicht

Am Mittwoch fällte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht in Hamburg, Norbert Sakuth, das Urteil. Eine 34-Jährige aus Bremen muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis – weil sie Sklaverei und den Verkauf von Jesidinnen unterstützte (MOIN.DE berichtete). Laut Anklage reiste Jalda A. 2014 nach Syrien und soll dort nacheinander mit mehreren IS-Kämpfern verheiratet gewesen sein. Mit einem […]

Hamburg
© MOIN.DE/ Maen Gesmati

Die fünf krassesten Hamburger Kriminalfälle

Ganz Deutschland sprach über diese Verbrechen.

Am Mittwoch fällte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht in Hamburg, Norbert Sakuth, das Urteil. Eine 34-Jährige aus Bremen muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis – weil sie Sklaverei und den Verkauf von Jesidinnen unterstützte (MOIN.DE berichtete).

Laut Anklage reiste Jalda A. 2014 nach Syrien und soll dort nacheinander mit mehreren IS-Kämpfern verheiratet gewesen sein. Mit einem ihrer Männer soll sie eine 31-jährige Jesidin als Sklavin gehalten, schwer misshandelt und mehrfach geschlagen haben, so der Richter in Hamburg.

Hamburg: Das Opfer ist unzufrieden mit dem Urteil

Das 31-Jährige Opfer saß im Gericht und sah unzufrieden aus, als der Richter das Urteil sprach.

Jalda A. hatte die 31-Jährige mehrfach misshandelt, unter anderem schlug sie ihr mit einer 20-Zentimeter-Taschenlampe auf den Kopf. Ihr Mann soll die Jesidin vergewaltigt und sie als Sklavin gehalten haben.

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Für ihre Taten wurde Jalda A. zu fünfeinhalb Jahren verurteilt. Das halten die Nebenklägerin und ihre Anwältin für zu wenig. „Meine Mandantin braucht ihr ganzes Leben lang, um zu verarbeiten, was sie dort erleben musste. Während Jalda A. nach fünfeinhalb Jahren freikommt“, sagt Anwältin Sonka Mehner gegenüber MOIN.DE.

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Die Angeklagte IS-Rückkehrerin Jalda A. aus Bremen steht mit ihrem Verteidiger Johannes Pausch in einem Saal des Oberlandesgerichts in Hamburg. Foto: MOIN.DE/ Maen Gesmati

Daten und Fakten über Hamburg:

  • Das Stadtgebiet der Hansestadt ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.

Hamburg: Das hat Jalda A. in Syrien gemacht

Im April 2014 reiste die Angeklagte über die Türkei nach Syrien, um ihrem Bruder zu folgen, der sich zuvor in Bremen radikalisiert hatte.

In Raqqa, der ehemaligen IS-Hauptstadt in Syrien, heiratete sie nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer aus Bremen. Gemeinsam hätten sie regelmäßig nach Moscheebesuchen öffentlichen Bestrafungen der Terrormiliz beigewohnt. „Hierbei kam es auch zu Steinigungen und Hinrichtungen.“ Dadurch, dass sie eine Wohnung von Menschen, die durch den IS vertrieben worden waren, für sich in Anspruch nahm, habe sie sich der Beihilfe zu Kriegsverbrechen schuldig gemacht.

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Die Angeklagte IS-Rückkehrerin Jalda A. aus Bremen sitzt zwischen ihren Verteidigern Jacob Hösl und Johannes Pausch in einem Saal des Oberlandesgerichts in Hamburg. Foto: MOIN.DE/ Maen Gesmati

Nachdem ihr erster Mann und ihr Bruder in einem Kampf getötet worden waren, ging Jalda A. drei weitere Ehen mit IS-Kämpfern ein. Nach Angaben des Richters war sie dreimal schwanger, ein Mädchen ist tot geboren worden.

Der letzte Ehemann, den sie 2017 geheiratet habe, habe ihr zunächst verschwiegen, dass er eine Jesidin als Sexsklavin hielt. Die Angeklagte habe den Mann nach der Eheschließung zwar aufgefordert, die Sklavin zu verkaufen, als dieser sich aber weigerte, habe sie sich in die Situation gefügt, indem sie Dienste der Frau, die als Zeugin und Nebenklägerin an dem Verfahren teilnahm, „als Haussklavin in Anspruch nahm“, sagte der Richter.


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„Die Zeugin leidet noch heute“

Der IS hatte die religiöse Minderheit der Jesiden im Nordirak 2014 überfallen, auch das Dorf der Zeugin. Männer, die nicht unmittelbar zum Islam übertraten, seien sofort getötet worden, sagte der Richter. Frauen und Mädchen seien vielfach als Sklavinnen in die IS-Gebiete verschleppt worden. „Die Zeugin leidet noch heute an ihrem mehr als dreijährigen Martyrium.“

Mit der Strafzumessung, bei der es zwei Jahre unter der Forderung der Bundesanwaltschaft blieb, berücksichtigte das Gericht unter anderem die lange Zeit, die die Angeklagte seit ihrer Flucht aus dem IS-Gebiet und ihrer Gefangennahme in einem kurdischen Lager zugebracht hatte. Erst Anfang Oktober vergangenen Jahres war sie nach Deutschland zurückgebracht und noch am Flughafen in Frankfurt festgenommen worden. Seither saß sie in Untersuchungshaft. (mae mit dpa)