Das „Haus der Bürgerschaft“ sorgt für Aufruhr in Hamburg. Der rot- grüne Senat stimmte Anfang des Jahres dem ausgehandelten Mietvertrag zu – die Steuerzahler hinterfragen die schwindelhohen (Mehr-) Kosten.
Die Mietpreise für das neue Gebäude sind aber nicht die einzigen Kosten die auf die Steuerzahler in Hamburg zu kommen.
Hamburg: Das erwartet die Hansestadt
Die jahrzentelangen Überlegungen wurden in die Tat umgesetzt: die Bürgerschaftsverwaltung und alle Fraktionen sollen zu Beginn der Legislaturperiode 2025 in ein Gebäude nahe des Hamburger Rathauses ziehen. Mit dem Umzug heben sie ihre Maßstäbe auf mehreren Ebenen an.
Das „Haus der Bürgerschaft“ bietet 9.842 qm, also über 1000 qm mehr als bisher. Die monatliche Nettokaltmiete beträgt stolze 354.600 Euro, dazu addiert werden außerdem weitere Verwaltungs,- Anwalts,- und Personalkosten. Aktuell beträgt die derzeitige Nettokaltmiete der genutzten Räume der Fraktionen 172.000 Euro. Kurz gesagt: dem Steuerzahler kostet die Erneuerung rund 182.600 Euro monatlich mehr, insgesamt also mehr als das Doppelte.
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Hamburg: Kosten über Kosten
Doch es kommen noch mehr Kosten auf die Steuerzahler zu. Denn es s ist nicht klar, wie schnell alte Mietverträge gekündigt werden (können). Schon 2022 hatte es dieser Fall in das Schwarzbuch geschafft: Die Handelskammer mietet seit Oktober 2020 ein leer stehendes Gebäude, voraussichtliches Ende des Mietverhältnisses: Dezember 2026.
Allein für diesen ungenutzten Mietvertrag werden bis zum Ablauf hochgerechnet 2,78 Millionen Euro fällig. Angaben über die anfallenden Umzugskosten macht die Bürgerschaftskanzlei nicht.