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Hamburg: Anwohner parkt neben Messehalle – und muss dafür teuer bezahlen! „Mafia“

Ein Anwohner parkt sein Auto an der Messehalle in Hamburg. Tage später ist der Wagen weg: abgeschleppt! Jetzt soll er ein Vermögen zahlen.

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Riesen-Ärger in Hamburg! Seit dem Sommer 2023 wohnt Tjalf G.* (35, *Name geändert) in der Hansestadt, zog aus dem Ruhrgebiet her. Er besitzt einen Bewohnerparkausweis für das Schanzen- und Karolinenviertel. Doch als das OMR Festival am 4. und 5. Mai in den Messehallen stattfand, war das alles nichts wert…

Denn als er eine Woche nach Festival-Ende zum Parkplatz seines Toyotas zurückkehrte, war das Fahrzeug weg! Gegenüber MOIN.DE erzählt er: „Ich hatte Angst, dass jemand das Auto klaute. Zufällig lief ein Parkkontrolleur herum. Er meinte, ich solle die Polizei fragen, ob mein Wagen abgeschleppt wurde.“ Das tat er, und tatsächlich: Das Auto landete im berüchtigten Auto-Knast in Hamburg!

Hamburg: Anwohner parkt neben Messehalle – und muss dafür teuer bezahlen

Um das Auto wieder zu erhalten, musste er blechen. Und zwar ein kleines Vermögen! Satte 570 Euro sollte er zahlen, sonst müsse sein Auto weiter verwahrt bleiben. Dann würden täglich weitere 15 Euro fällig. Er hätte die Zufahrtswege zu den Messehallen blockiert – obwohl er auf einem legalen Parkplatz stand. Der Neu-Hamburger: „Angeblich hätte es ein Bedarfshalteverbot gegeben, und das sei ausgeschildert gewesen. Doch daran glaube ich nicht!“

Tatsächlich darf laut Straßenverkehrsordnung ein Bedarfshalteverbot auch auf regulären Parkplätzen eingerichtet werden. Doch das muss mindestens drei Werktage vorher geschehen, damit man noch genug Zeit hat, das Auto umzuparken. G. ist sauer, sagt weiter: „Als ich dort zwei Tage vor Messebeginn parkte, habe ich kein Schild gesehen. Es standen noch zig andere Autos auf den Parkplätzen. Ich glaube nicht, dass wir alle ein solches Schild übersehen hätten.“

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Fast 600 Euro muss ein Anwohner aus Hamburg zahlen, um sein Auto zurückzubekommen. Foto: Privat

Hamburg: ADAC empfiehlt Betroffenen Widerspruch

Tjalf G. ist nicht das einzige Abschlepp-Opfer. Auf MOIN.DE-Nachfrage erklärte ein Sprecher der Polizei Hamburg, dass rund um das zweitägige OMR Festival mindestens 15 Fahrzeuge abgeschleppt wurden – auch die von Anwohnern mit Parkausweisen. Im Karolinenviertel machten Bewohner ihrem Ärger Luft, errichten eine Protestwand mit anonymisierten Gebührenbescheiden („OMR, verpiss dich!“).

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Im Karo-Viertel in Hamburg steht sogar eine Protestwand gegen die Abschlepp-Abzocke rund um die OMR. Foto: Privat

Doch ist das Vorgehen der Messe- und Parkplatzbetreiber überhaupt rechtens? Der ADAC hat da eine klare Meinung. Sprecher Christof Tietgen zu MOIN.DE: „Wir empfehlen, dem Bescheid sofort zu widersprechen. (…) Diese ‚Bedarfshalteverbotszonen‘ müssen mindestens drei Werktage vorher mit Schildern angekündigt werden. Auch in dem vorliegenden Fall raten wir, dem Bescheid zu widersprechen.“

Verkehrsanwalt mit klarer Meinung

Tietgen erläutert: „Dann muss nachgewiesen werden, dass die Verbotsschilder rechtzeitig aufgestellt wurden – und zwar von der Stelle, die das Bedarfshaltverbot eingerichtet hat. Meist wird der Zeitpunkt dokumentiert. Ist das nicht der Fall, stehen die Chancen gut, das Geld zurückzubekommen.“

Auch der Hamburger Verkehrsanwalt Arne Egging sieht faule Eier im Nest. Er rät Betroffenen unbedingt dazu, fristgerecht Widerspruch zu erheben: „Ein Widerspruch kostet nichts. Man reicht ihn formlos ein, fordert Akteneinsicht mit Datum und Uhrzeit der Errichtung des Bedarfshalteverbots. Dann steht der Einrichter in der Beweispflicht. Mit der Akte kann man genau nachprüfen, ob alles seine Richtigkeit hat.“

„Wehre mich gegen diese Abzocke!“

Der Jurist macht Mut: „Man darf nicht daher kommen und aus einem legalen Parkplatz eine Verbotszone einrichten und Autos, die dort stehen, innerhalb eines Tages einfach abschleppen. Wenn die Akte zeigt, dass da nicht sauber gearbeitet wurde, fordert man das Geld mit Fristsetzung zurück, droht sonst mit juristischem Gefecht. Sollte doch alles passen, zieht man den Widerruf zurück – dann kostet der ganze Spaß nichts. Man hat also nichts zu verlieren.“


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Tjalf G. geht genau diesen Weg. Er will es jetzt wissen: „Ich fahre seit 17 Jahren Auto, kenne mich mit Schildern und Regeln gut aus. Niemals stand da dieses Schild. Es sind doch keine 15 Fahrer blind! Ich habe Widerspruch eingelegt und will jetzt aufs Äußerste gehen. Es geht ums Prinzip und darum, dass wir Autofahrer hier und überall in Deutschland fertig gemacht werden. Ich wehre mich gegen diese Mafia, diese Abzocke!“