Dieses Urteil wurde noch nach der Gerichtsverhandlung im Hamburger Landgericht von Beobachtern kontrovers diskutiert, denn es schien einigen viel zu milde. Die Richterin sprach den angeklagten Hamburger Kickboxer Fabian S. (22) der vorsätzlichen Körperverletzung „schuldig“, und er muss der Transfrau Samia Stöcker (35) 4.500 Euro zahlen.
Allerdings wurde er nach Jugendstrafrecht bewertet, obwohl er zum Tatzeitpunkt ganz knapp vor seiner Volljährigkeit stand und er bereits mehrfach wegen schlimmer Gewaltdelikten und eines Raubs auffällig geworden war. In den Knast wandert er nicht. Er muss lediglich an einer Anti-Gewaltmaßnahme teilnehmen, wo er lernen soll, seine Handlungen zu reflektieren und sein Gewaltpotential in den Griff zu bekommen.
Hamburg: Richterin findet mahnende Worte
Bei der Urteilsverkündung fand die Richterin mahnende Worte für Fabian S., der keiner geregelten Arbeit nachgeht, sondern auf 450-Euro-Basis bei freier Arbeitszeiteinteilung für ein Security-Unternehmen arbeitet und noch bei seiner Mutter wohnt: „Sie müssen sich mit ihren Gewalttaten auseinandersetzen, sonst bekommen Sie Probleme in Ihrem weiteren Leben. Wenn so etwas nochmal vorkommt, dann sitzen Sie hier als Erwachsener. Dann droht Ihnen eine Freiheitsstrafe.“ Der Angeklagte nahm das Urteil gelassen entgegen und verzog keine Miene.
Opfer liegt nach Attacke im Koma
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fabian S. die Transfrau Samia Stöcker durch „besonders rücksichtslose Tatausführung“ einen Schlag ins Gesicht verpasste, nachdem sie im Juli 2021 mit einem Grüppchen junger Männer nachts auf der Reeperbahn nach transphoben Beleidigungen in einen verbalen Streit geraten war. In dessen Verlauf kam es auch zu Schubsereien, in die sich Fabian S. einmischte und das Opfer mit einem einzigen, gezielten Faustschlag niederstreckte. Die Folge: Hirnblutungen, Koma und schwere mentale sowie psychische Folgebeeinträchtigungen, die fortlaufend anhalten.
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Hamburg: Verteidiger plädierte auf Freispruch
Der Anwalt des Kickboxers hatte auf Freispruch plädiert und versucht, eine „Notwehrlage“, oder zumindest eine sogenannte „Nothilfe“ zu konstruieren, indem er meinte, sein Mandant hätte einem anderen helfen wollen, der in körperliche Bedrängnis geraten sei. Er war der Auffassung, dass Samia Stöcker sich selbst in diese Situation gebracht hatte, indem sie alkoholisiert gewesen sei und den Aufforderungen ihrer Kontrahenten, sie solle weitergehen, nicht nachgekommen war. Dabei hatte die Transfrau eigenen Angaben zufolge nur auf die Beleidigungen, sie sei eine „Scheißtranse“ reagiert und mit Nachdruck Respekt eingefordert.
Ist der Angeklagte in weiteren Fall verstrickt?
Bei diesem Verfahren ging es auch um einen weiteren Vorfall, in den Fabian S. verwickelt war. Da war er Teil einer Gruppe, die äußerst aggressiv an einem Bahnhof auf wehrlose Opfer einprügelten und eines sogar mit einem Messer schwer verletzte. Doch zugrunde gelegte Video-Aufnahmen konnten nicht belegen, dass Fabian S. auch ein ausführender Täter war. Somit konnte allein seine Gruppenzugehörigkeit bei der Urteilsverkündung nicht berücksichtigt werden.
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Hamburg: Opfer ist enttäuscht vom Urteil
„Ich wollte für mein ganzes Leid mindestens 5000 Euro Schmerzensgeld haben, damit hätte ich leben können“, sagte Samia Stöcker nach der Urteilsverkündung zu MOIN.DE. „Aber ich hätte mir gewünscht, dass der Täter zwei Jahre Freiheitsentzug bekommt. Denn ich sehe ihn nicht als Jugendlichen. Mit knapp 21 Jahren kann man schon die Verantwortung für sein eigenes Handeln übernehmen. Er hätte für eine längere Zeit ins Gefängnis gemusst, um darüber mal nachzudenken, was er getan hat. Ich werde mich mit meinem Anwalt beraten, wie es jetzt weitergeht.“
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„Es ist doch fragwürdig, wie die Justiz mit solchen Vorkommnissen umgeht“
Des Weiteren will Samia Stöcker die Öffentlichkeit noch mehr aufrütteln. Sie hatte bereits in der letzten Zeit für viel Medienaufmerksamkeit gesorgt, indem sie über die sich häufenden transphoben Übergriffe sprach. „Es ist doch fragwürdig, wie die Justiz mit solchen Vorkommnissen umgeht“, sagte sie. „Es darf nicht sein, dass eine Frau, die allein unterwegs ist, auf der Straße Angst haben muss, angegriffen zu werden. Der transfeindliche Aspekt wurde in diesem Verfahren zwar angesprochen, aber doch zu sehr ausgeklammert und damit nicht ausreichend berücksichtigt. Darüber muss öffentlich viel mehr gesprochen werden. Dafür werde ich mich künftig noch mehr einsetzen.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien haben eine Woche lang Zeit, dagegen vorzugehen.