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Tierpark Hagenbeck: Mega-Streit hinter den Kulissen – Gericht hat entschieden! „Sehr erfreut“

Endlich gibt es eine Entscheidung im lange währenden Streit im Tierpark Hagenbeck! Dabei ist eine Partei „sehr erleichtert“.

© IMAGO / Hanno Bode

Hamburg, meine Perle: Warum die Stadt so einzigartig ist

Mit über 1,8 Mio. Einwohner ist Hamburg die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Außerdem kommen rund sieben Mio. Touristen pro Jahr in die Hansestadt. Doch was macht die Stadt so beliebt und einzigartig?

 Im Streit mit dem Betriebsrat bei Hagenbeck hat das Amtsgericht Hamburg die Eröffnung eines Strafprozesses gegen Tierpark-Chef Dirk Albrecht entschieden! Das bestätigte die Gerichtspressestelle am Montag auf dpa-Anfrage.

Eine Partei ist dabei „sehr erfreut“ – ist jetzt endlich Ruhe hinter den Kulissen des Tierpark Hagenbeck?

Tierpark Hagenbeck: Klarer Fall?

Hagenbecks Tierpark-Chef Albrecht muss sich nicht einem Prozess stellen – das Amtsgericht Hamburg hat eine Aufnahme abgelehnt.

Zur Begründung hieß es, dass das Gericht davon ausgehe, dass der Angeschuldigte schuldlos gehandelt habe, „da hier ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorgelegen habe“. Der Tierpark-Chef habe einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragt und sich eingehend von diesem beraten lassen. Als rechtsunkundiger Angeschuldigter habe Albrecht auf dessen Einschätzung vertrauen dürfen. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann die Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel einlegen.


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Tierpark Hagenbeck: Heftiger Streit

Seit langem gibt es Streit zwischen dem Tierparkchef und dem Betriebsrat des Tierparks, der seine Arbeit behindert sieht. Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar eine Anklage gegen Albrecht erhoben: Ein Betriebsratsmitglied hätte im Dezember 2020 nicht aufgefordert werden dürfen, seinen Zugangsschlüssel zum Tierparkgelände abzugeben.

In der Anklage blieb laut Albrechts Anwalt Otmar Kury jedoch unerwähnt, dass das Betriebsratsmitglied in der Corona-Zeit entgegen einer Weisung der Geschäftsführung und unter Missachtung der Quarantäne-Regeln betriebsfremde Personen auf das Gelände gelassen habe.


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Tierpark Hagenbeck: Rehabilitiert

„Die Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg vom 21.6.2023, mit der die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt wurde, rehabilitiert nun Herrn Dr. Albrecht vollständig“, teilte der Tierpark am Montag mit. „Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich bei den strafrechtlichen Anschuldigungen um eine sachlich unbegründete Kampagne des Betriebsrates gegen meine Person gehandelt hat“, sagte Albrecht laut Mitteilung. „Insbesondere für den Tierpark Hagenbeck, aber auch für mich persönlich, bin ich sehr erfreut, dass das Gericht jetzt eine klare und deutliche Entscheidung getroffen hat.“

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Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist die Behinderung von Betriebsratsarbeit eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. (dpa)