Zahlreiche Restaurants, geräumige Suiten und ein buntes Programm – für einige Urlauber ist es schon fast gar nicht nötig das Deck von Aida zu verlassen.
Wer sich doch zu einem Landgang entschließt, sollte bei all den Eindrücken nicht die Zeit aus den Augen verlieren. Im schlimmsten Falle legt das Aida-Schiff nämlich ohne die Gäste ab. Worauf müssen sich Urlauber dann einstellen?
Aida: Landgang auf eigene Gefahr
Der schlimmste Albtraum für jeden Kreuzfahrt-Passagier ist es, wenn man während eines eigenen Landausflugs die Abfahrt des Schiffes verpasst. Doppelt ärgerlich, wenn man zusieht, wie das Schiff den Hafen verlässt. Doch was passiert in einer solchen Situation und welche Rechte haben die Passagiere?
Es ist entscheidend, sich immer die Abfahrtszeit des Schiffes sowie die „Zurück an Bord“-Zeit zu merken. Wichtige Informationen teilt die Reederei normalerweise über Lautsprecherdurchsagen, im Tagesprogramm und an einer Anzeigetafel beim Verlassen des Schiffes mit. Laut dem „Business Insider“ sollten alle Passagiere spätestens 30 Minuten vor der Abfahrtszeit wieder am Schiff sein, da vor dem Ablegen noch einige Vorbereitungen getroffen werden und die Passagierbrücke oft bereits eingefahren ist, obwohl das Schiff noch im Hafen liegt.
Wenn man organisierte Landausflüge über die Reederei gebucht hat, kann man sich darauf verlassen, rechtzeitig zum Schiff zurückgebracht zu werden. Allerdings müssen bestimmte Zeitfenster für den nächsten Hafen oder Liegeplatz eingehalten werden. Bei erheblicher Verspätung kann der Kapitän nicht garantieren, auf diejenigen zu warten, die zu spät kommen.
Aida trifft Vorkehrungen
Wenn man einen individuell geplanten Landausflug unternimmt, gibt es keine Sicherheit, dass das Schiff auf die Passagiere wartet. Es ist ratsam, im Voraus die Notfallnummern von Ansprechpartnern an Bord zu notieren, um sie im Fall einer absehbaren Verspätung zu kontaktieren.
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Normalerweise hat die Reederei vor der Reise die Daten Ihres Reisepasses oder Personalausweises abgefragt und gespeichert. Dennoch ist es ratsam, Ihren Pass immer bei sich zu führen, insbesondere wenn es um grenzüberschreitende Weiterreisen geht. Wenn Sie Ihre Dokumente an Bord des Kreuzfahrtschiffs hinterlassen haben, kann die Reederei diese an den Hafenagenten weiterleiten.