Eine Kreuzfahrt mit Aida Cruises bedeutet für viele Urlauber Erholung pur. Doch manchmal wird die geplante Traumreise zur Enttäuschung.
So erging es kürzlich einem Aida-Gast, dessen Reise überraschend abgesagt wurde. Dieser legte dagegen Beschwerde ein – und bekam recht! Ein Gerichtsurteil könnte nun für viele Kreuzfahrtgäste wegweisend sein.
Aida: Stornierung trotz sicherer Route
In dem Gerichtsurteil geht es um eine Kreuzfahrt der „AIDAblu“, die vom 27. Februar bis 12. März 2024 die Traumziele Mauritius, Seychellen und Madagaskar ansteuern sollte. Eine Route weit weg von den Konfliktregionen des Nahen Ostens.
Doch Aida Cruises sagte die Reise am 25. Januar 2024 kurzfristig ab – mit der Begründung, die Sicherheitslage im Roten Meer erfordere eine Routenänderung. Das Schiff müsse einen längeren Umweg entlang der afrikanischen Küste nehmen, was zu erheblichen Fahrplanänderungen führe.
Aida: Urteil stärkt Rechte von Kreuzfahrtpassagieren
Der Kläger, vertreten durch die Rechtsanwälte von „Kreuzfahrt-Anwalt.de“, akzeptierte diese Erklärung nicht und zog vor Gericht. Das Landgericht Rostock entschied am 18. Oktober 2024 zugunsten des Klägers und sprach ihm Schadensersatz zu.
„Nach unserer Rechtsauffassung kann sich Aida in einem solchen Fall nicht auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen“, erklärt Rechtsanwalt Mirko Göpfert, der den Fall betreute. Das Gericht sah in der Entscheidung von Aida Cruises eine rein unternehmerische Maßnahme, die den Kläger um seine Erholungszeit brachte.
Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude auf der Aida
Das Urteil stellt klar: Aida Cruises hätte die Reise nicht absagen dürfen, da sie nichts mit der angespannten Lage im Nahen Osten zu tun hatte. Der Kläger erhielt Schadensersatz in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises – eine beachtliche Summe, die nun für viele weitere Kreuzfahrtgäste ein wichtiges Signal sein könnte.
„Von Stornierungen Betroffene sollten spätestens nach dieser Entscheidung Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, raten die Rechtsanwälte Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert von „Kreuzfahrt-Anwalt.de.“
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Das Urteil zeigt, dass Reedereien wie Aida Cruises nicht einfach mit allgemeinen Sicherheitsrisiken argumentieren können, wenn eine Reise außerhalb gefährdeter Gebiete stattfindet. Während bei tatsächlichen Risiken in Kriegsgebieten wie dem Roten Meer oder dem Suezkanal Absagen oft nachvollziehbar sind, sollten Urlauber noch einmal die genauen Routen überprüfen.