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Bremen: Interne Dokumente aufgetaucht – Getränkemarkt fordert DAS von seinen Mitarbeitern

Bremen: Interne Dokumente aufgetaucht – Getränkemarkt fordert DAS von seinen Mitarbeitern

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Kam aus der Zentrale von Hol' Ab bei Bremen die Ansage, Kunden ohne Maske trotzdem zu bedienen? Foto: Rust/Imago

Bremen/Achim. 

Es ist ein krasser Vorwurf, den ein Mann den Betreibern der Hol‘ Ab-Märkte, die ihren Firmensitz in Achim bei Bremen haben, macht.

Der Mitarbeiter aus der Nähe von Bremen, der anonym bleiben möchte, wandte sich an MOIN.DE und berichtete von einer Ansage der Firmenleitung, die ihm Kopfzerbrechen bereitete.

Bremen: Informant klagt über fragwürdige Regelung

Der Mann sagt nämlich etwas Verblüffendes aus: Die Verkäufer der Hol‘ Ab-Märkte bekamen die Anweisung, auch Kunden ohne Mundschutz wie gewohnt zu bedienen.

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Als Beweis hierfür lieferte der Mann MOIN.DE Info-Faxe der Geschäftsleitung und Fotos von Aushängen. Auf vielen Seiten wird den Mitarbeitern erklärt, wie sie Kunden auf die Maskenpflicht aufmerksam machen sollen und welche Arten von Masken gestattet sind. So weit, so gut.

Getränkemarkt bei Bremen lässt Kunden ohne Maske rein

Auch strenge Regeln für mögliche Security-Mitarbeiter am Eingang werden aufgelistet (kein Kaugummikauen, nicht die Hände in die Taschen, ausgeschlafen zur Arbeit kommen). Doch scheinbar laufen all diese Vorkehrungen schlussendlich ins Nichts.

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Denn eine klare Anweisung lautet: „Sollte ein Kunde trotz unserer Hinweise den Markt ohne Maske betreten, unternehmen wir keine weiteren Schritte. Auch der Kunde ohne Maske wird nicht abgewiesen.“

Getränkemarkt nahe Bremen weist Vorwürfe zurück

Die uns zugespielten Dokumente geben keinen Anlass, ihre Echtheit anzuzweifeln. Dennoch streitet die norddeutsche Getränkekette den Vorwurf ab:

„Die Ihnen anonym übermittelte Information zu einem unserer Märkte in Norden ist nicht zutreffend. In allen Hol‘ Ab-Getränkemärkten gilt eine strikte Maskenpflicht für alle Kunden. Dies gilt sowohl für alle durch uns selbst betriebenen Märkte, als auch für die Märkte, die von unseren selbständigen Franchisepartnern betrieben werden.“

Bremen: Viele gute Vorschriften – und eine sehr seltsame

Mit dieser Aussage widerspricht die Geschäftsführung tatsächlich nicht ihren Regeln. Auch in den uns vorliegenden Infoschreiben wird oft und ausführlich auf die Maskenpflicht und vielfältige Sicherheits- und Hygienevorschriften hingewiesen. Einkaufswagen sollen desinfiziert, Handschuhe an Mitarbeiter verteilt und auf den Abstand beim Warten in der Kassenschlange aufmerksam gemacht werden.

Aber: Die Aufforderung, renitente Kunden gewähren zu lassen und diese trotzdem freundlich zu bedienen, macht aber alle vorherigen Maßnahmen wieder zunichte. Mit einer solchen Ansage setzt man die Mitarbeiter und auch andere, rücksichtsvollere Kunden der Corona-Gefahr aus.