In einem Camping-Forum auf Facebook herrscht Trubel. Nach einem Hagelschaden wurde einem Camper ein Angebot von einem Versicherer gemacht: Pro Quadratmeter Dachfläche würde dieser 222 Euro zahlen. „Kommt mir irgendwie wenig vor“, meint der Urlauber, der einen Fendt 515 mit Aludach fährt. Er wandte sich an die Community.
Die Camping-Community schlägt sofort Alarm! „Da will sich die Versicherung um die Erstattung der tatsächlichen Kosten eines Hagelschadens herumdrücken“, heißt es. „Diese Versicherung ist ja eine Frechheit. So kann man Leute fangen und abzocken“, wird zugestimmt. MOIN.DE hat beim Verbraucherschutz nachgehackt.
Das sagt der Verbraucherschutz zum Camping-Schaden
Ist eine pauschale Abrechnung pro Quadratmeter Dachfläche bei Hagelschäden an Wohnwagen aus verbraucherrechtlicher Sicht üblich, haken wir nach. „In den uns bekannten Versicherungstarifen zu Kaskoversicherungen bei Wohnwagen wird nicht pauschal abgerechnet, sondern es werden die Kosten ersetzt, die für eine Reparatur notwendig sind“, so heißt es seitens der Verbraucherzentrale Hamburg.
Wie ein Pressesprecher erklärt, sind der Verbraucherzentrale Hamburg keine Fälle bekannt, in denen genauso oder vergleichbar abgerechnet wurde. Sie betont aber auch, dass derartige Anfragen nicht häufig vorkämen. Doch was tun, wenn man als Versicherter das Gefühl hat, dass die Entschädigung nicht angemessen ist?
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Camping: Der Weg ist steinig
„Üblicherweise wird die Schadenhöhe auf Grundlage eines Gutachtens ermittelt. Sollte der oder die Versicherte das Gefühl haben, dass das Gutachten fehlerhaft ist, dann kann man ein eigenes Gutachten in Auftrag geben“, so die Verbraucherzentrale. Das Manko: Für die Kosten des zweiten Gutachtens muss man in Vorleistung gehen. Doch das ist nicht alles.
„Außerdem muss man damit rechnen, dass der Versicherer das vom Kunden in Auftrag gegebene Gutachten ebenfalls nicht akzeptiert“, warnt die Zentrale! Zuletzt bleibt also nur noch der Weg zum Anwalt – bei einem Gerichtsverfahren würde das Gereicht dann ebenfalls ein Gutachten in Auftrag geben.
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„Ob sich dieser Weg lohnt, hängt sehr vom Einzelfall ab“, gibt die Verbraucherzentrale zu bedenken.
