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Camping: Zusatzkosten erschüttern Urlauberin – Experte erklärt: so kannst du Rechte wahren

Eine unerwartete Rechnung sorgte bei einer Camping-Urlauberin für Ärger. Ein Experte gibt Tipps, wie man seine Rechte schützt.

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Viele Menschen schätzen den Camping-Urlaub aus verschiedenen Gründen, unter anderem wegen der Nähe zur Natur und der geringeren Kosten im Vergleich zu einem klassischen Aufenthalt in einem All-Inclusive-Hotel. Daher suchen Camper oft nach Tricks und Tipps, wie sie an der einen oder anderen Stelle Geld sparen können.

Doch wenn plötzlich zusätzliche Kosten anfallen, verschwindet die Freude schnell und viele sind verärgert. So erging es kürzlich einer Frau, die eine unerwartet hohe Rechnung in ihrem Postfach entdeckte und ihren Augen kaum traute. Ein Experte gibt gegenüber MOIN.DE Tipps, wie Urlauber sich vor solchen unerwarteten Kosten schützen können.

Camping: Urlauberin fassungslos

„Nun hat es auch mich erwischt“, beginnt sie ihren Beitrag in den sozialen Netzwerken, in dem sie die unerwartete Erhöhung der Versicherungsprämie mit anderen Camping-Liebhabern teilt.

Anstatt der ursprünglich vereinbarten 569 Euro müsste sie nun 840 Euro zahlen, was sie nicht akzeptieren möchte. Doch was kann man tun, wenn die Versicherungssummen steigen, ohne dass sich die Leistungen entsprechend erhöhen?

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Maximilian Gehr von der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. hat die richtige Antwort und erklärt gegenüber MOIN.DE: „In einem solchen Fall hat man ein sogenanntes ‚außerordentliches Kündigungsrecht‘. Entscheiden und handeln sollte man schnell, denn Verbraucher können die Versicherung kurzfristig kündigen, ohne sich an die sonst üblichen Fristen halten zu müssen.“

Doch für die Frau kam die Hilfe leider zu spät. Wie sie in ihrem Post erwähnte, landete die E-Mail mit der Rechnung im Spam-Ordner, und sie erfuhr erst von der Erhöhung, als das Geld bereits vom Konto abgebucht wurde. Das war bereits sechs Wochen nach dem Datum der Erhöhung, sodass eine Kündigung aufgrund der Preissteigerung nun nicht mehr möglich ist.

Camping: Experte verrät einen Trick

Herr Gehr empfiehlt Camping-Liebhabern, in solchen Fällen zunächst zu überprüfen, ob die Kommunikation vereinbarungsgemäß per E-Mail erfolgt. Wenn das der Fall ist, kann man alternative Wege finden, um gegen die Erhöhung vorzugehen.

„Zum Beispiel können Versicherungsnehmer ihr Wohnmobil abmelden und angeben, dass die Urlaubssaison für sie vorbei ist. Dadurch entfällt die Notwendigkeit der Versicherung, und sie können ihr außerordentliches Kündigungsrecht nutzen“, empfehlt der Experte Camping-Enthusiasten. Eine weitere Möglichkeit, der Preiserhöhung zu entkommen, besteht darin, das Wohnmobil zu verkaufen.

Weitere Tipps hat Maximilian Gehr von der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. für alle Autofahrer: „Es lohnt sich immer, verschiedene Anbieter zu vergleichen und bessere Alternativen sowie günstigere Angebote einzuholen. Die Preisunterschiede können erheblich sein, aber man sollte auch auf die Leistungen bei der KFZ-Versicherung achten.“


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Camping-Liebhaber sollten bei jeder E-Mail von der Versicherung aufpassen und nicht nur bei Erhöhungen der Versicherungsprämie. „Das Prinzip gilt auch in anderen Fällen: Wenn Ihr Versicherungsbeitrag zwar gleich bleibt, das Versicherungsunternehmen jedoch den Versicherungsschutz reduzieren möchte, haben Sie ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung“, erklärt der Experte.