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Camping: Verwirrende Regel um Plakette – selbst Profis fürchten saftige Bußgelder

Selbst Camping-Kenner sind sich hier uneins – und sogar die, die es wissen müssten. MOIN.DE klärt eine wichtige Zulassungs-Frage.

© IMAGO / Steinsiek.ch

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Es gibt viele Gerüchte, viel Verwirrung und natürlich nur eine Wahrheit. Mit Gesetzen rund um Zulassungen und Co. tun sich Camping-Freunde teils schwer. Und das trotz jahrelanger Erfahrung.

Der deutsche Regel-Dschungel ist nicht immer leicht zu durchschauen. Doch Camping-Liebhaber kann das saftige Strafen kosten…über einem bestimmten Aufkleber solltest du Bescheid wissen.

Camping: Zulassung nur mit Zusatz

Mit dem Camping-Anhänger (oftmals ein klassischer Wohnwagen) 100 Stundenkilometer fahren – das geht nicht immer. Erlaubt sind bis Gesamtmasse 7,5 Tonnen grundsätzlich 50 Stundenkilometer innerhalb geschlossener Ortschaften, außerhalt davon höchstens 80 Stundenkilometer. Wer schneller unterwegs sein will, braucht die sogenannte 100er-Zulassung. Doch darum gibt’s Gerüchte.

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Wohnwagen, die eine Zulassung für Tempo 100 erhalten, müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört etwa eine automatische Blockierverhinderung im Zufahrzeug, spezielle Reifen und mehr. Dann gibt es eine Plakette – und die sorgt für mächtig Verwirrung unter Camping-Kennern.

Camping: Ohne Siegel geht nichts – oder?

Denn viele mahnen in einschlägigen Camping-Foren an: Der Aufkleber ist schön und gut, doch ohne amtliches Prüfsiegel geht gar nichts. Doch hier reiht sich gefährliches Halbwissen nahtlos an Gerüchte. MOIN.DE hat mit den Experten gesprochen. Der Tüv Nord stellt im Gespräch klar: Ein Gespann (Zugfahrzeug und Wohn-Anhänger) muss neben dem Tempo 100-Aufkleber das amtliche Prüfsiegel tragen, will es von der Ausnahmeregelung für Tempo 100 in der STVO profitieren. Anders bei Wohnmobilen.

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Wohnmobile müssen laut Tüv Nord nämlich kein amtliches Siegel tragen. Sie dürfen laut STVO nur 80 Stundenkilometer schnell fahren, es sei denn, die zulässige Gesamtlast beträgt 3,5 bis 7,5 Tonnen. Dann sind nach Antrag auch die 100 Stundenkilometer drin – mit Aufkleber, ohne Siegel. Aber: Natürlich gibt es hier Ausnahmen und Neuerungen.


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Camping: „Keine Plakette mehr“

Laut dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) in Hamburg ist das amtliche Prüfsiegel bei Gespannen zwar nötig, jedoch nicht zwingend: „Sobald das in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen ist, bedarf es keiner Plakette mehr. Deshalb haben wir jetzt schon darauf umgestellt, dass eine Plakette mit dem Hamburg Wappen direkt auf das 100 Schild aufgedruckt wird. Die Plakette selber dient nur der besseren Erkennbarkeit für eventuelle Kontrollen. Als Nachweis gelten die Fahrzeugpapiere.“

So ganz einig ist man sich im Norden nicht – fest steht aber: Das Siegel sollte zu sehen sein. So spart man sich immerhin nervige Verkehrskontrollen.

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