Das Thema Corona tritt in Hamburg und in Norddeutschland wie auch im Rest des Landes mehr und mehr in den Hintergrund.
Viele staatliche Corona-Beschränkungen im Alltag sind passé. Alle wichtigen Corona-Entwicklungen im Norden und Hamburg findest du hier in unserem News-Blog.
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Donnerstag, 5. Mai
20.32 Uhr: Diese Virus-Variante hat gerade fast jeder
Die schon seit Wochen in Deutschland stark dominierende Omikron-Subvariante BA.2 hat nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) zuletzt noch einmal zugelegt. Ihr Anteil habe nach jüngsten Erkenntnissen knapp 98 Prozent betragen, wie im RKI-Wochenbericht von Donnerstagabend ausgewiesen ist. Wer gerade Corona hat, hat es also ziemlich sicher mit dieser Virus-Variante zu tun.
Der zuvor für die meisten Corona-Ansteckungen verantwortliche Subtyp BA.1 liegt demnach nur noch bei unter zwei Prozent, die relativ neu aufgekommenen Omikron-Sublinien BA.4 und BA.5 spielen nach den Daten bisher eine untergeordnete Rolle.
So wird BA.4 mit einem Anteil von 0,1 Prozent gelistet, BA.5 mit 0,3 Prozent. Mischvarianten seien „bisher nur vereinzelt nachgewiesen“ worden, heißt es. In Deutschland wird nur bei einem kleinen Teil positiver Proben das Erbgut komplett untersucht.
Im Wochenbericht halten die RKI-Experten zudem fest, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in der vergangenen Woche im Vergleich zu der davor weiter gesunken sei – nämlich um 19 Prozent. „Der Infektionsdruck bleibt trotzdem mit knapp 600.000 innerhalb der letzten Woche an das RKI übermittelten Covid-19-Fällen weiterhin hoch“, mahnen sie. Die Impfung habe nach wie vor mit ihrer starken Schutzwirkung gegen schwere Verläufe eine große Bedeutung.
Mittwoch, 4. Mai
22.28 Uhr: Corona in Hamburg: Wie lange in Quarantäne?
Hamburg verkürzt die Isolationszeit bei einer Corona-Infektion von zehn auf fünf Tage. Allerdings werde empfohlen, die Absonderung bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig fortzusetzen, teilte die Sozialbehörde am Mittwoch mit. Die neuen Regeln gelten ab Donnerstag. Dann entfalle auch die Quarantänepflicht von Kontaktpersonen, die sich jedoch regelmäßig testen lassen sollten. Hamburg folgt damit den geänderten Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2.
Weiterhin gilt: Wessen Selbsttest positiv ausfällt, muss sich den Angaben zufolge umgehend isolieren und einen Antigen-Schnelltest in einer anerkannten Teststelle oder einen PCR-Test machen. Falle dieser positiv aus, sei eine fünftägige Isolierung zu Hause Pflicht. Einer gesonderten Anordnung durch das Gesundheitsamt bedürfe es nicht.
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Beschäftigte etwa von Kliniken, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten müssen sich bei einem positiven Test ebenfalls fünf Tage absondern. Danach dürfen sie nur dann an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie einen negativen PCR- beziehungsweise Schnelltest eines offiziellen Leistungserbringers vorlegen können. Ebenso dürfen seit mindestens 48 Stunden keine Symptome einer Coronavirus-Infektion aufgetreten sein.
In den Einrichtungen beschäftigte Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich den Angaben zufolge fünf Tage lang täglich vor Dienstbeginn testen lassen. Die bisher geltende FFP2-Maskenpflicht in den Einrichtungen werde durch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske geändert. Das gelte aber nur für Bereiche, die nicht direkt mit Patienten beziehungsweise Bewohnern in Kontakt kommen.
Dienstag, 3. Mai
19.50 Uhr: Schleswig-Holstein dreht nochmals an Corona-Regeln – DAS ist neu
In Schleswig-Holstein müssen nachweislich Infizierte nur noch für fünf Tage in Corona-Isolation. Ein entsprechend geänderter Absonderungserlass, der von den Kreisen und kreisfreien Städten bereits ab Mittwoch umgesetzt werde, sei am Dienstag ergangen, teilte das Gesundheitsministerium in Kiel mit. Eine entsprechende Empfehlung hatte das Robert Koch-Institut am Montag ausgesprochen.
Ein sogenanntes „Freitesten“ nach Ende der Quarantäne sei nicht notwendig, werde aber empfohlen, hieß es. Auch müssen sich andere, nicht infizierte Mitglieder desselben Haushalts nicht mehr in Isolation begeben. Die Regeln würden in enger Abstimmung mit Hamburg umgesetzt.
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Infizierte Beschäftigte in Einrichtungen, in denen besonders schutzbedürftige Menschen unterbracht sind – wie etwa in Kliniken oder Pflegeheimen -, müssten vor der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit aber einen negativen Test vorlegen und mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
Die neuen Regeln gelten den Angaben zufolge auch für Menschen, die sich schon vor Inkrafttreten am Mittwoch in Isolation befanden.
16.45 Uhr: Hamburger Rentner-Ehepaar nach Corona-Bußgeld freigesprochen
Ein 86-jähriger Rentner aus Hamburg hatte Glück: Nachdem er und seine 87-jährige Ehefrau eigentlich ein Bußgeld zahlen sollten, sind sie nun davon freigesprochen worden.
Hintergrund war das unvollständige Ausfüllen eines Corona-Kontaktformulars. Wie der „NDR“ berichtet, sei das Verfahren gegen die Frau bereits eingestellt worden, weil sie durch Rollstuhl und Demenz gesundheitlich zu eingeschränkt ist. Dem müsse jedoch die Staatsanwaltschaft noch final zustimmen.
In einer Bäckerei, in der die Rentner mehrmals die Woche Gäste sind, hatte das Paar im Juni 2021 vergessen das Formular auszufüllen, als die Frau dringend auf die Toilette gegangen war. Als die Verkäuferin dies daraufhin übernahm, hatte diese nur die Namen der beiden eingetragen. Da die Adresse fehlte, wurde hierauf ein Bußgeldbescheid angesetzt.
Jeweils 178,50 Euro mussten die Rentner nun glücklicherweise nicht zahlen – ihrem Einspruch wurde stattgegeben. Dem „NDR“ gegenüber sagte der Mann hinterher: „Ich muss ehrlich sagen, gerechnet habe ich nicht damit. Aber der Richter war gut. Da konnte man nicht meckern.“
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Sonntag, 1. Mai
14.05 Uhr: Hamburg verzichtet jetzt auf tägliche Corona-Zahlen
Die täglichen Corona-Zahlen gehörten in mehr als zwei Jahren Pandemie zum Leben wie der Wetterbericht. Doch ab 1. Mai – heute also – ist damit Schluss, wie die Hamburger Sozialbehörde angekündigt hat.
Grund für das Ende der täglichen Zahlen: Hamburg ist kein Corona-Hotspot mehr. Corona ist damit zwar noch lange nicht Geschichte, geht aber nach Meinung von Expertinnen und Experten in eine neue Phase über.
Darüber hinaus nannte Behördensprecher Martin Helfrich als Grund für die Umstellung die mit dem Wegfall der Maßnahmen absehbar weiter sinkende Zahl der Corona-Tests. Sie führt dazu, dass die Zahlen an Aussagekraft verlieren. Zudem dürfte sich das Infektionsgeschehen durch saisonale Effekte zum Sommer hin weiter entspannen.
Die Sozialbehörde will zukünftig nur noch einmal in der Woche – immer dienstags – die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der nachgewiesenen Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Woche, veröffentlichen. Auch die Zahl der Infizierten in den Hamburger Krankenhäusern und die der Corona-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen soll dann veröffentlicht werden.
Samstag, 30. April
9.30 Uhr: Auch Hamburg nun fast maskenlos – Senatorin mahnt zur Vorsicht
Rund vier Wochen nach fast allen anderen Bundesländern ist auch in Hamburg die Maskenpflicht im Einzelhandel und in anderen Innenräumen mit Publikumsverkehr passé. Auch für Tanzveranstaltungen sieht die neue Eindämmungsverordnung des rot-grünen Senats, die am Sonnabend um 0.00 Uhr in Kraft trat, keine Zugangsbeschränkungen mehr vor.
Lediglich in Bussen und Bahnen sowie in Kliniken und anderen Einrichtungen, in denen besonders schutzbedürftige Menschen untergebracht sind, müssen noch Masken getragen werden.
Während die meisten Corona-Maßnahmen in anderen Bundesländern schon zum 1. April ausgelaufen waren, hatten Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern von der sogenannten Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz Gebrauch gemacht und die Maßnahmen um vier Wochen verlängert. In Mecklenburg-Vorpommern hatte das Oberverwaltungsgericht die Regelung bereits in der vergangenen Woche gekippt.
Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) mahnte dennoch zur Vorsicht. Zwar befinde man sich angesichts einer hohen Geimpften- und Genesenen-Quote am Übergang zu einer neuen Phase der Pandemieeindämmung. „Aber wenn einem danach ist, eine Maske zu tragen, ist das sicher nicht falsch.“ Das gelte auch für sie persönlich: „Wenn ich einkaufen gehe, werde ich in nächster Zeit auf jeden Fall noch eine Maske tragen, zumindest solange wir noch dieses durchwachsene Wetter und so hohe Infektionszahlen haben.“
Laut Behörde gilt weiterhin: Bei einem positiven Schnelltest muss man sich selbst isolieren und einen PCR-Test durchführen lassen. Fällt er positiv aus, muss man sich aktuell noch für zehn Tage in Isolation begeben.
Freitag, 29. April
16.50 Uhr: Maskenpflicht an Schulen in Hamburg entfällt
Ab der kommenden Woche müssen Schülerinnen und Schüler in Hamburg keine Corona-Schutzmasken mehr tragen. Gleichzeitig dürfen auch wieder alle Sorgeberechtigte und andere Personen die Schulgelände betreten, heißt es in einem Schreiben der Schulbehörde an alle Schulleitungen.
Anders als in zwölf anderen Bundesländern bleibe die Pflicht zu zwei Corona-Tests pro Woche aber vorerst bestehen, das gelte auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. Auch die Regelungen zum regelmäßigen Lüften der Klassenräume gelten weiter. Die mobilen Luftfilter seien außerdem weiter einzusetzten.
„Das Tragen einer Maske in der Schule ist ab dem 1. Mai eine individuelle Entscheidung jedes Einzelnen, der wir mit Respekt begegnen und die von niemandem verhindert oder erzwungen werden darf“, heißt es in dem Brief. Das gelte nicht nur für Schülerinnen und Schüler und die Schulbeschäftigten, sondern auch für alle anderen Personen, die die Schule betreten. „Es kann keine Gremienbeschlüsse oder Ähnliches geben, die die Maskenpflicht in Schule oder einzelnen Lerngruppen verpflichtend vorsehen.“
12.10 Uhr: Ostfriesland knüpft sich Impfverweigerer vor
Im Landkreis Leer in Ostfriesland wurden jetzt drastische Maßnahmen eingeleitet, um Impfverweigerern entgegenzutreten: Sie müssen zahlen!
Laut „Ostsee-Zeitung“ seien den Behörden rund 817 Beschäftigte in ganz Ostfriesland gemeldet worden, die der Impfpflicht unterliegen und dies nicht nachweisen können. Vier dieser Personen sollten bereits in die Taschen greifen, nachdem vorher eine Drohung ausgesprochen wurde.
Von den 817 Beschäftigten seien 402 bereits abgeschlossen, indem Nachweis oder Attest vorgelegt oder die Arbeitsverhältnisse beendet worden sein sollen. Derzeit sind noch 425 Fälle offen.
Die Landkreise Aurich und Wittmund sind diesen Schritt noch nicht gegangen. Emden wird den gemeldeten Personen in der kommenden Woche ein Schreiben zukommen lassen, in der ein Nachweis erforderlich wird.
Im Landkreis Leer habe es auch schon eine Einrichtung gegeben, die komplett gegen die Meldepflicht verstieß und daraufhin ein Bußgeld erhielt. Zwei weitere meldeten die Nachweise zu spät. Die Impfpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeanstalten gilt seit Mitte März.
07.32 Uhr: SIE bekommen in Schleswig-Holstein jetzt Millionen aus dem Härtefall-Topf
Die von den Corona-Folgen gebeutelten Schweinebauern in Schleswig-Holstein erhalten künftig Hilfen aus dem Härtefall-Topf des Landes. „Wir lassen keinen Betrieb durch den Rost fallen“, sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) am Donnerstag nach einem Treffen mit Vertretern des Landesbauernverbandes. Zu diesem Zweck sei eine neue Förderrichtlinie für den Fonds erstellt worden.
Nötig ist das neue Verfahren, weil das Bundeswirtschaftsministerium die Auszahlung der Corona-Überbrückungshilfen an Schweinehalter im März laut Buchholz faktisch untersagt hatte. Im Anschluss habe nur den Betrieben geholfen werden können, deren Umsatzeinbrüche zu 100 Prozent pandemiebedingt gewesen seien. Dieser Nachweis sei aber so gut wie unmöglich, sagte Buchholz.
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Um nun Hilfen zu erhalten, müssen die Betriebe nachweisen, dass ihr Umsatzverlust überwiegend coronabedingt ist. „Da sprechen wir von einer Größenordnung von 60, 70 Prozent“, sagte Buchholz. Notwendig sei aber, dass die Schweinehalter durch die Einbußen in eine existenzgefährdende Situation gekommen seien.
Viele Schweinehalter im Land sind wegen der coronabedingt schlechten Marktentwicklung und Handelsbeschränkungen wegen der Afrikanischen Schweinepest wirtschaftlich stark unter Druck geraten. Hinzu kommen steigende Energie- und Futterkosten. Aus Sicht der Landwirte sind auch die Corona-Maßnahmen schuld – etwa, weil die Verkäufe von Speisen in Restaurants oder von Bratwürstchen bei Fußballspielen wegfielen.
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In den vergangenen Monaten haben den Angaben nach 228 der rund 650 im Norden registrieren Betriebe einen Antrag auf Überbrückungshilfen gestellt. Mehr als 95 Prozent von ihnen könnten laut Buchholz durch die neue Regelung Hilfsgelder erhalten. Die in dem Fonds verbliebenen etwa 30 Millionen Euro werden dafür laut Buchholz wohl aufgebraucht.
„Wir sind dankbar, dass dieses klärende Gespräch stattgefunden hat“, sagte Bauernverbands-Vizepräsident Dietrich Pritschau. Man habe zwar mit einem anderen Ergebnis gerechnet, da man gute Argumente habe und die Überbrückungshilfen auch in anderen Ländern weiterhin ausgezahlt werden. „Herr Buchholz hat uns aber glaubhaft versichert, dass es da keine Rechtssicherheit gib“, sagte er. Ob jedoch alle Betriebe den Nachweis der Existenzgefährdung führen können, sei unklar.