Vor etwa 1,5 Jahren sorgte dieser Mord in Schleswig-Holstein für Aufsehen: Im eher beschaulichen Rendsburg wurde eine Prostituierte erstickt. Später wurde der Täter in Kiel für diesen sowie weitere Morde schuldig gesprochen.
Nun hat der Anwalt der Hinterbliebenen Schadenersatzansprüche gegen das Land Schleswig-Holstein geltend gemacht. „Zurzeit wird von Mitarbeitern des Landespolizeiamtes juristisch geprüft, ob es sich aus Sicht des Landespolizeiamtes um einen berechtigten Schadenersatzanspruch handelt“, sagte ein Behördensprecher am Mittwoch in Kiel. Die Familie erhebt schwere Vorwürfe.
Kiel: Anwalt fordert 75.000 Euro
Dies sei weitgehend abgeschlossen. Dem Anwalt sei mitgeteilt worden, dass die gestellte Frist aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes aber nicht eingehalten werden könne. Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet.
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Das ist Kiel:
- Kiel ist Landeshauptstadt und auch bevölkerungsreichste Stadt von Schleswig-Holstein
- Hier leben rund 246.300 Menschen
- Die Stadt ist ein bedeutender Stützpunkt der Marine
- Kiel ist bekannt für den Handballverein THW Kiel und den Fußballclub Holstein Kiel
- Jährlich lockt die Kieler Woche viele Besucher an
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Laut dem Blatt hat Anwalt Atilla A. Aykaç wegen einer Ermittlungspanne jeweils 75.000 Euro für die Mutter und den Bruder der im September 2020 getöteten 40-Jährigen gefordert.
„Trotz Beschlusses haben die Beamten den Dachboden nicht durchsucht. Das war dilettantisch. Da wurde eine Leiche übersehen“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Aykaç war am Mittwoch zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Kiel: Ermittlungspanne bei der Polizei
Im September hatte das Kieler Landgericht einen 41-Jährigen für den Mord an zwei Frauen zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann in Rendsburg im August 2018 zunächst eine 26-jährige Frau aus Geesthacht und im September 2020 die 40-Jährige ermordete. Bis zuletzt bestritt der Angeklagte die Mordvorwürfe.
Die in Plastiktüten gewickelte erste Leiche hatte der Mann auf dem Dachboden hinter Bananenkisten versteckt. Sie wurde durch Ermittlungspannen der Polizei erst nach dem zweiten Mord gefunden – dem an der 40-Jährigen. In diesem Fall war der Angeklagte als letzter Freier ermittelt worden.
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Laut Urteil hätte diese Frau möglicherweise nicht sterben müssen. Denn der Angeklagte geriet schon bei der ersten Tat ins Visier, weil er eine EC-Karte des Opfers nutzte. Doch die Polizei durchsuchte nur seine Wohnung, nicht wie im Durchsuchungsbefehl vorgesehen auch den Dachboden. (dpa/rg)