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„Mein Schiff“ kämpft gegen Corona – jetzt gibt es die nächste harte Einschränkung für Passagiere

„Mein Schiff“ kämpft gegen Corona – jetzt gibt es die nächste harte Einschränkung für Passagiere

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© IMAGO / ZUMA Wire

Kreuzfahrten: Urlaub auf hoher See

Von Jahr zu Jahr stechen mehr Touristen in See. Kreuzfahrten werden weltweit immer beliebter. Auch immer mehr Deutsche machen Urlaub auf hoher See.

Für Passagiere der „Mein Schiff“-Flotte kommen die Einschränkungen Schlag auf Schlag.

Um weitere Infektionen an Bord der Kreuzfahrt-Dampfer zu vermeiden, gilt nun schon vor der Reise ein Verbot für „Mein Schiff“-Gäste.

„Mein Schiff“: Mehrere Corona-Ausbrüche!

In den vergangenen Wochen hatte es immer wieder Corona-Ausbrüche auf der „Mein Schiff“-Flotte gegeben. Eine Passagierin machte der Reederei Tui Cruises deshalb harte Vorwürfe (MOIN.DE berichtete).

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Daten und Fakten zu „Mein Schiff“:

  • Insgesamt sieben Kreuzfahrtdampfer zählen zur „Mein Schiff“-Flotte der Reederei Tui Cruises
  • Die gesamte „Mein Schiff“-Flotte fährt unter der Flagge von Malta, daher gibt es auch keine Umsatzsteuer an Bord
  • Die Reederei hat ihren Firmensitz in Hamburg
  • Bis voraussichtlich 2026 sollen drei neue „Mein-Schiff“-Kreuzer gebaut werden
  • Insgesamt ca. 6.980 Besatzungsmitglieder sind an Bord der Schiffe für Tui Cruises im Einsatz

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Damit Kreuzfahrt-Fans trotz der steigenden Corona-Zahlen weiterhin ihre Reisen genießen können, hatte die Reederei mehrere Einschränkungen angekündigt. Dazu gehört auch eine 1G-Plus Regel auf allen „Mein Schiff“-Dampfern“ ab Mitte Februar (hier mehr dazu). Nun gibt es eine weitere Maßnahme, die noch früher in Kraft tritt.

Tui Cruises verbietet laut „Schiffe und Kreuzfahrten“ Voraufenthalte in Zielgebieten. Das heißt, dass die Übernachtung am Hafen, an dem die Reise beginnt, untersagt ist.

+++ „Mein Schiff“: Schon wieder ein Corona-Ausbruch an Bord – Tui zieht Konsequenzen +++

Neue „Mein Schiff“-Regelung nur mit einer Ausnahme

Betroffene Kreuzfahrten würden ab sofort nur noch mit An- und Abreisepaketen des Veranstalters gebucht werden können. Bereits gebuchte Reisen dürfen aber angetreten werden, solange es keinen Voraufenthalt gibt.

Die Regelung gelte auf den meisten Schiffen ab Ende Januar. Nur die „Mein Schiff 1“ sei von der Regelung ausgenommen. Das liegt vermutlich daran, dass sich der Starthafen für Kreuzfahrten mit dem Dampfer in Deutschland befindet.

Das sollten „Mein Schiff“-Passagiere jetzt tun

Mit dem neuen Verbot kommt es für Passagiere der „Mein Schiff“-Flotte richtig dick.

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Jetzt gilt es wohl für alle zukünftigen Gäste, noch einmal die Buchungen zu überprüfen und sicherzugehen, dass sie nicht durch einen Voraufenthalt von der Reise ausgeschlossen werden. (fk)