Nach der bitteren Enttäuschung über die sogenannte Landeskinder-Regelung in Nierdersachsen gibt es nun eine überraschende Wendung! Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die Vorschrift nämlich gekippt. Damit dürfen jetzt auch Urlauber nach Norderney, Juist und co, die nicht in Niedersachsen wohnen.
Die Freude ist groß. Sowohl bei den Norderney-Fans als auch bei der Tourismusbranche der Insel.
Norderney: Urlaub ab sofort wieder möglich
Wenige Tage vor dem langen Pfingstwochenende kann die Tourismusbranche, die gegen die Beschränkung protestiert hatte, auf zusätzliche Gäste hoffen. Vor allem aus Nordrhein-Westfalen reisen über Pfingsten traditionell viele Gäste an die niedersächsische Nordseeküste.
Wie das Gericht entschied, trage das bloße Verbot der Beherbergung auswärtiger Besucher nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei. Tagestouristen aus anderen Ländern hätten auch vorher schon nach Niedersachsen kommen können, argumentierte das Gericht.
Es sei zweifelhaft, ob die sogenannte Landeskinderregelung angesichts des beschränkten Nutzens erforderlich sei. Die Kapazitätsbegrenzung für Hotels und Quartiere sowie umfangreiche Testpflichten für Gäste stellten ein milderes, aber ähnlich effektives Mittel zur Begrenzung neuer Infektionen dar.
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Das ist Norderney:
- Norderney ist eine der Ostfriesischen Inseln und liegt in der Nordsee
- Norderney ist nach Borkum die zweitgrößte Insel dieser Inselgruppe
- Norderney hat eine Fläche von 26,29 Quadratkilometern
- Norderney ist eine Düneninsel, die mit der Zeit aus von der Meeresströmung angespültem Sand gewachsen ist
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Gericht: Ungleiche Behandlung für Menschen aus anderen Bundesländern
Außerdem führe das Verbot zu einer Ungleichbehandlung von Niedersachsen und Menschen aus anderen Bundesländern, die nicht gerechtfertigt sei. Denn einerseits dürften Gäste aus niedersächsischen Regionen mit einer hohen Inzidenz zu einem Urlaub anreisen, während dies Menschen aus Bundesländern mit geringer Inzidenz wie Hamburg oder Schleswig-Holstein verboten sei.
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Geklagt hatte ein Urlauber aus Nordrhein-Westfalen, der ab dem 22. Mai eine Ferienwohnung auf der Nordseeinsel Borkum gebucht hatte. Er hatte vorgebracht, dass die Öffnung des Tourismus zunächst nur für Einwohner Niedersachsens eine Ungleichbehandlung darstelle. Außerdem sei sie keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme.
Norderney: Besucher stornieren wegen Testpflicht
Seit einigen Tagen war bereits Urlaub für Niedersachsen wieder möglich. Doch der große Ansturm auf die Inseln blieb zunächst aus (MOIN.DE berichtete). Hoteliers und Besitzer von Ferienwohnungen beklagten zahlreiche Stornierungen aufgrund des Beherbergungsverbots für Menschen aus anderen Bundesländern sowie der vorgeschriebenen Testpflicht.
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Die Testpflicht für Übernachtungsgäste besteht jedoch auch nach dem Gerichtsbeschluss weiter. Ob nun spontan zu Pfingsten viele Gäste nach Norderney und auf die anderen Inseln reisen, bleibt abzuwarten. (dpa/mik)