Der Bau des Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB) ist geplatzt. Nach einem jahrelangen Zoff um das riesige Projekt hat das Oberverwaltungsgericht die Baugenehmigung für das Nordsee-Vorhaben für unwirksam erklärt.
Trotz des eindeutigen Urteils bleiben einige Fragen offen. Umweltverbände freut die Entscheidung an der Nordsee, die CDU-Fraktion der Stadt ist sauer.
Nordsee: Aus für Mega-Projekt sorgt für Kritik
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion lässt kein gutes Haar am Bremer Senat. Die rot-grün-rote Koalition habe dem Spezialhafen für Windenergieanlagen „den Todesstoß versetzt“, sagte sie am Mittwoch.
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Das ist die Nordsee:
- die Nordsee ist ein Randmeer des Atlantischen Ozeans
- die Nordsee ist ein wichtiger Handelsweg und dient als Weg Mittel- und Nordeuropas zu den Weltmärkten
- die Fläche beträgt 570.000 Quadratkilometer
- sie ist bis zu 700 Meter tief
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Im Koalitionsvertrag sei „schwarz-auf-weiß“ 2019 erklärt worden, die für das Hafenprojekt angesparten Rücklagen für andere Zwecke auszugeben. „Der Schaden für Bremerhavens Zukunft und auch für Bremen als Hafenstädte und Wirtschaftsstandorte ist kaum absehbar“, betonte Schnittker.
Der OTB sei das letzte große Hafeninfrastrukturprojekt des Landes mit der Chance auf Tausende Arbeitsplätze gewesen.
Nordsee: BUND freut sich über „sensationelles Urteil“
Das Oberverwaltungsgericht hatte am Dienstag die 2015 erteilte Baugenehmigung für mittlerweile unwirksam erklärt. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Dienstag zunächst nicht.
Die Vorsitzende Richterin Katja Koch hatte in der mündlichen Verhandlung Zweifel an der Finanzierbarkeit, am Umsetzungswillen des Landes Bremen und am Bedarf des Spezialhafens geäußert.
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„Das ist ein sensationelles Urteil“, sagte Bremens BUND-Geschäftsführer Martin Rode. „Mit dem OTB wurde ein offenkundig längst überflüssiges Projekt auf Biegen und Brechen von der bremischen Hafenverwaltung weiterverfolgt.“
Nordsee: Letztes Wort noch nicht gesprochen?
Dem Urteil war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen: Der BUND hatte 2015 einen vorläufigen Baustopp des Hafens in einem Naturschutzgebiet an der Außenweser erreicht. Revision gegen die Entscheidung ist nicht zugelassen.
Allerdings könnten die Beteiligten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, sagte ein Gerichtssprecher. Ein Sprecher der Hafensenatorin sagte, das Urteil sei „nicht nachvollziehbar“.
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Die Vertreter des Landes Bremen hätten den Bedarf des OTB umfangreich mit den vom Bundestag beschlossenen erhöhten Ausbauzielen bei der Windenergie auf See erläutert. Ob Beschwerde eingelegt werde, müsse noch geprüft werden.
Zunächst müsse die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, sagte der Sprecher. (dpa/mk)