Diese Tat in der Ostsee ist einfach nur abscheulich und hat in den vergangenen Tagen in ganz Deutschland für Empörung gesorgt.
Bereits am Freitag, den 9. Juli, wurde der Seehundjäger in Ostholstein darüber informiert, dass mehrere Erwachsene einen kleinen Schweinswal im Badegebiet von Grömitz an der Ostsee eingekesselt und gefangen haben.
Ostsee: Unglaublich! Menschen kesseln Schweinswal ein
Sie hatten das Tier an der Wasseroberfläche gehalten um damit Fotos zu machen. Es sollen laut Polizei mehr 20 Kinder ins Wasser gerufen worden sein, die dann den Schweinswal festhielten, umarmten und streichelten!
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Wie die Beamten berichten, war das Tier nach Zeugenaussagen noch agil, sei dann aber immer schwächer geworden und schlussendlich im Badegebiet verendet.
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Das ist die Ostsee:
- auch Baltisches Meer genannt
- die Ostsee ist das größte Brackwassermeer der Erde
- die Fläche beträgt 412.500 Quadratkilometer
- sie ist bis zu 459 Meter tief
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Der zu den streng geschützten und stark gefährdeten Tierarten zählende Schweinswal wurde geborgen und an den Seehundjäger übergeben. Dieser veranlasste einen sofortigen Transport zum Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) nach Büsum.
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Ostsee: Schweinswal hatte Herz- und Lungenwürmer
Bei der Erstsektion wurde festgestellt, dass der Wal Herz- und Lungenwürmer hatte. Von der Ärztin konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Wal aufgrund des intensiven Kontaktes mit den Menschen verendet ist.
Die Lübecker Staatsanwaltschaft hat wegen des Verdachts einer Straftat nach Paragraph 71 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Diese Vorschrift stellt es unter anderem unter Strafe, wenn wildlebenden Tieren der streng geschützten Arten nachgestellt wird, sie gefangen, verletzt oder getötet werden.
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Ostsee: Warnung vor Infektionskrankheiten
Vorsätzliches Handeln wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Mittlerweile erwägt die Staatsanwaltschaft Lübeck, mit einer Öffentlichkeitsfahndung nach den Menschen zu suchen, die den Tod des Tieres verschuldet haben. „Das Aufkommen an Zeugenhinweisen ist bislang ausgesprochen gering“, sagte die Lübecker Oberstaatsanwältin Ulla Hingst der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb könnte bald die Verpixelung der Fotos fallen.
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Es sind zudem sogenannte Zoonosen nicht auszuschließen. Dabei handelt es sich um Infektionskrankheiten, die von Viren, Bakterien, Pilzen, Protozoen und anderen Parasiten verursacht und wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können. (oa)