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Ostsee: Rügen verbannt traditionsreiches Baudenkmal – hier ist bald alles leer

Auf der Ostsee-Insel Rügen wird ein traditioneller Bau abgerissen. Das Gebäude wurde nicht nur als Wohnhaus sondern auch von der Gemeinde genutzt.

© IMAGO / Zoonar

Rügen: 5 Fakten über die größte deutsche Insel

Die Insel Rügen ist für viele Ostsee-Urlauber ein beliebtes Reiseziel und kann als touristische Hochburg bezeichnet werden. Grund dafür sind die feinsandigen Strände und das große Gast- und Kulturangebot. Wir verraten euch fünf Dinge, über die malerische Insel in Mecklenburg-Vorpommern, die Du vielleicht noch nicht wusstest.

In der Schulstraße in Bergen auf der Ostsee-Insel Rügen ist an der Stelle eines traditionellen alten Gebäudes bald nur noch Leere.

Es diente über Jahre unterschiedlichen Zwecken auf der Ostsee-Insel. Hinter dem Abriss stecken mehrere Gründe…

Ostsee: Abriss auf Rügen

Einwohner in Bergen werden das Haus bestimmt von Spaziergängen kennen. In der Schulstraße 6 ist das ehemalige Scharfrichterhaus. Das Gebäude war mal ein Wohnhaus, dann ein Verwaltungsgebäude vom Landkreis. Es war sogar als Baudenkmal in der Liste unter der Nummer 00113 aufgenommen, wie die „Ostsee-Zeitung“ berichtet.

Doch vor ein paar Wochen wurde das Gebäude abgerissen, der Eintrag wurde gelöscht. In der Nachbarschaft wohnen Hobbyhistoriker, die sich wundern: Warum wurde das denkmalgeschützte Haus über Jahre und Jahrzehnte nicht wirklich geschützt? Es hätte sogar durchgeregnet und wurde in marodem Zustand seinem Schicksal überlassen, wie einige Nachbarn der „Ostsee-Zeitung“ sagen.

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Ostsee: Das passiert hier nun

Es soll schon eine Menge Pläne und Überlegungen für das Gebäude gegeben haben. Mitte der 90er-Jahre sollte ein Park zwischen Sparkasse und ehemaligem Wehrkreiskommando entstehen, wofür das Gartenhaus wegmusste. Dass nicht mehr viel Schützenswertes in dem Gebäude besteht, war schon damals sicher. Doch die Denkmalschutzbehörde war nicht überzeugt, lehnte den Abriss ab.


Hier gibt’s mehr von der Ostsee:


Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist laut „Ostsee-Zeitung“ zuständige Denkmalschutzbehörde und stellt nach Antrag auf Abbruch des Eigentümers klar: Eigentümer, Besitzer und sonstige Unterhaltspflichtige sind verpflichtet, Denkmale im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen. Wegen der gravierenden Schäden sei die Erhaltung jedoch unzumutbar gewesen, weshalb die Denkmalschutzbehörde dem Antrag auf Abbruch nun zustimmte. Jetzt soll ein Mehrfamilienhaus an der Stelle entscheiden.