Wer an der Ostsee seinen Urlaub genießen möchte, muss ab jetzt aufmerksam sein, sonst wird es teuer.
Ab dem 1. April ist nicht mehr jeder willkommen an der Ostsee, zumindest nicht an jedem Strand. Manche Besucher sind wütend und fühlen sich sogar „verdrängt“.
Ostsee: Urlaubs-Orte greifen hart gegen Besucher durch
Ab dem 1. April dürfen Hunde und Pferde nicht mehr an den Strand. Das gilt nicht nur in Timmendorfer Strand, sondern in vielen Orten an der Ostsee-Küste unter anderem in Scharbeutz und in Grömitz.
Im Winter dürfen Hunde und Pferde an allen Abschnitten mit an den Strand. Doch wenn die Urlaubssaison bevorsteht, müssen die Vierbeiner draußen bleiben. Oder nur an Hundestränden frei laufen.
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Doch was halten Ostsee-Liebhaber von dem nahenden Verbot? Eine Frau meint: „Ich kann verstehen, dass die Hunde nur am Hundestrand dürfen, jetzt stehen wieder die Strandkörbe, und leider pinkeln viele Hunde dran.“
Ein Ostsee-Liebhaber findet das Hundeverbot „nicht gut“, gibt er preis Nicht wenige Urlauber fühlen sich sogar „verdrängt“. „Was spricht gegen Spazierrunde am Strand. Für die meisten gehört der Hund zur Familie und diese Familien werden auf kleine Strandabschnitte gedrängt“, heißt es in einem Kommentar.
Hier gibt es Hundestrände an der Ostsee:
- In Prerow auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst
- In Bansin auf der Insel Usedom
- In Markgrafenheide bei Warnemünde
- In Binz auf Rügen
Ostsee: Abschnitte für Hunde
Für Hundefreunde naht das Verbot „zu bald“ – und ist für einige auch der Grund, warum manche die Oster-Tage lieber in Mecklenburg-Vorpommern verbringen wollen, und nicht in Schleswig-Holstein. Dort beginnt das Verbot später.
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In Timmendorfer Strand dürfen Hunde nur nahe der Ostseetherme frei laufen, dort gibt es einen Abschnitt für Hunde. In Scharbeutz ist der Bereich von Strandabschnitt 4 (Höhe Grillmaster) bis Abschnitt 31 (nördlich der Jugendherberge) für Hunde erlaubt. Aber dort besteht Leinenpflicht.
Wer sich nicht an die Regeln hält, wird im schlimmsten Fall mit Strafen belegt . Denn der Verstoß gegen die Anleinpflicht von Hunden an den Hundenstränden oder gegen das Mitnahmeverbot am Strand kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden.