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Rügen: Jugendliche feiern Corona-Party – doch das ist noch nicht alles

Rügen: Jugendliche feiern Corona-Party – doch das ist noch nicht alles

Rügen
An einem See auf Rügen haben Jugendliche die Polizei auf den Plan gerufen. Foto: IMAGO / Jens Koehler & picture alliance / Zoonar

Endlich nähern sich die Temperaturen in Deutschland dem Sommer an! In den meisten Teilen des Landes hat sich am Wochenende die Sonne gezeigt – so auch auf Rügen.

Das haben ein paar Teenager direkt ausgenutzt und zu einer Corona-Party am See eingeladen. Die Jugendliche wollten dort sogar übernachten. Doch damit noch nicht genug. Denn erst am nächsten Tag wurde das Ausmaß der Feier auf Rügen klar.

Rügen: Feierlustige Jugendliche wurden auf der Insel gestellt

Am Freitag teilte ein Bürger der Polizei gegen 23:10 Uhr telefonisch mit, dass am Kreidebruch bei Berglase auf der Insel Rügen mehrere Jugendliche feierten.

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Beamte vom Polizeihauptrevier Bergen prüften den Sachverhalt gemeinsam mit Beamten von umliegenden Polizeidienststellen. Es stellte sich heraus, dass tatsächlich 17 Jugendliche und Heranwachsende dort feierten und zumindest einige auch vorhatten, am See in bereits aufgebauten Zelten zu übernachten.

Die Beamten stellten die Personalien aller Anwesenden fest. Unter den Feiernden befanden sich auch drei Mädchen im Alter von 12, 14 und 15 Jahren. Alle drei wurden durch die Einsatzkräfte an ihre Erziehungsberechtigten übergeben, gegen die nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz ermittelt wird. Außerdem wurde das zuständige Jugendamt informiert.

Rügen: Unter den Feierenden waren auch Minderjährige

Darüber hinaus wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (MV) und gegen das Landeswaldgesetz MV eingeleitet.

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Bei einer Überprüfung des Einsatzortes am folgenden Tag stellten Polizeibeamte fest, dass die Feiernden Unrat zurückgelassen hatten.

Demzufolge leiteten sie ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz ein.