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Sankt Peter-Ording: SIE haben eine wichtige Warnung an alle Besucher – „Nicht erlaubt“

Sankt Peter-Ording: SIE haben eine wichtige Warnung an alle Besucher – „Nicht erlaubt“

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Wer in Sankt Peter-Ording unterwegs ist, sollte DAS dringend beachten (Symbolbild). Foto: imago images/Christian Grube

Wer Sankt Peter-Ording besucht, der muss in den nächsten Monaten etwas beachten. Die Abstands- und Hygieneregeln klar, die gehören auch dazu. Aber die sind inzwischen selbstverständlich – egal wo.

In Sankt Peter-Ording ist jetzt noch etwas anderes zu beachten.

Sankt Peter-Ording: Schutz für brütende Vögel

Die Brutzeit hat begonnen. Bei Facebook hat ein Mann in einer Gruppe für Fans des Küstenorts darauf aufmerksam gemacht. Er hat ein Bild geteilt von einem Schild, das auf die Brutzeit vom 1. April bis zum 31. Juli hinweist.

„Betreten nicht erlaubt“, steht darauf. Denn im Nationalpark Wattenmeer dürfen ausgewiesene Brutgebiete in dieser Zeit nicht betreten werden.

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Die Schutzstation Wattenmeer hatte an der Nordseeküste Ende März neue Schilder aufgestellt. Denn auch einzelne Wanderer könnten Sandregenpfeifer oder Austernfischer in der frühen Brutzeit empfindlich stören.

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In St. Peter-Ording sei es auf eine regelrechte Expedition durch Salzwiesen und Priele und über Watt und Sandbank gegangen, schreiben die Umweltschützer. Auch in Westerhever und auf Sylt haben sie Pfähle mit Hinweisen aufgestellt.

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Sankt Peter-Ording: DAS müssen Hundebesitzer beachten

Zum Schutz der wild lebenden Tiere sind Hunde in Sankt Peter-Ording an der Leine zu führen. Das gilt gemäß Tourismus Zentrale gleichermaßen an den Stränden, in den Dünen, auf den Deichen und im Vorland – und nicht nur während der Brutzeit. Ungesehene Gäste sind Hunde deshalb aber nicht.

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„Vierbeiner sind im Nationalpark Wattenmeer herzlich willk­om­men“, lässt die Tourismus-Zentrale Sankt Peter-Ording auf ihrer Homepage wissen. Außer in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten besteht nur überall Leinenpflicht. Und eine Sache ist weder mit noch ohne Hund erlaubt: Das Betreten der Dünen.

Sankt Peter-Ording: Auch weiter westlich wichtig

Auch am niedersächsischen Wattenmeer ist der Schutz von Tieren in der Brut- und Aufzuchtzeit ein wichtiges Thema. In Niedersachsen gilt vom 1. April bis zum 15. Juli im gesamten Bundesland eine Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft.

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Das ist Sankt Peter-Ording:

  • Der Küstenort Sankt Peter-Ording liegt im Südwesten der Halbinsel Eiderstedt in Schleswig-Holstein.
  • Sankt Peter-Ording ist in vier Ortsteile gegliedert: Böhl, Bad, Dorf (Süd) und Ording. Dort leben insgesamt 3.997 Menschen.
  • Nach den Übernachtungszahlen ist Sankt Peter-Ording in Schleswig-Holstein das führende Seebad auf dem Festland.
  • 2019 zählte der Küstenort 1.617.211 touristische Übernachtungen.

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Das ist für die Nordsee-Insel Norderney von besonderer Bedeutung. Hier brüten vom Aussterben bedrohte Arten. Welche das sind, erfährst du >>> hier.

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Um Tiere zu schützen, haben Freiwillige in Sankt Peter-Ording Mitte März einen besonderen Zaun errichtet. Mehr dazu erfährst du >>> hier. (kbm)