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Schleswig-Holstein: Krasse Impf-Ansage! „Darf man das überhaupt?“

Eine Kinderarztpraxis in Schleswig-Holstein richtet deutliche Worte an Patienten. Einige Menschen werden hier nicht mehr behandelt!

Schleswig-Holstein
Eine Jugendliche wird geimpft. Foto: IMAGO / AFLO

Wut und Unverständnis rund um Impf-Maßnahmen machen nicht nur im Norden immer wieder die Runde. Nun hat eine Kinderärztin in Schleswig-Holstein eine gravierende Änderung für alle Patienten vorgenommen – die Tausende in Rage bringt.

In kürzester Zeit brach ein Shitstorm gegen die Arztpraxis in Schleswig-Holstein aus. Die negativen Google-Bewertungen schienen kein Ende zu nehmen. In kürzester Zeit kamen über 1.400 Bewertungen zusammen.

Schleswig-Holstein: Klare Worte

Wildnispädagoge und Autor Bastian Barucker, dem auf Twitter über 4.000 Menschen folgen, teilte einen Screenshot der Website der „Kinderärzte Wedel“. Das entfachte sofort eine hitzige Diskussion, die weite Kreise zieht. Der Grund: Eine Ansage des Praxisteams machte auf der hauseigenen Website klar:

„In Zukunft sind die Impfungen der Kinder, beginnend spätestens im 6. Lebensmonat, die Voraussetzung für die Behandlung in unserer Praxis und für die ärztliche Begleitung der Kinder und Jugendlichen. Maskenatteste stellen wir nicht aus.“

In der Kinderarzt-Praxis sollen somit (laut Statement) geimpfte Kinder Vorrang bekommen, die Ankündigung liest sich, als würden Kinder ohne Immunisierung nicht mehr behandelt. Ob damit die Corona-Schutzimpfung oder generell alle Impfungen zur Grundimmunisierung für Kinder gemeint sind, bleibt offen.

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Die Kommentare unter dem Twitter-Beitrag überschlagen sich. „Darf man das überhaupt?“, wird mehrfach gefragt.

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Schleswig Holstein: Foto gelöscht

Wenige Stunden später ist das Foto der Ärztin, sowie ihre kleine Vorstellung von der Website verschwunden. Der Text zur Impfung als Voraussetzung für eine Behandlung in der Praxis bleibt.


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Laut Strafgesetzbuch ist es unterlassene Hilfeleistung im Notfall nicht zu helfen. Ein ungeimpftes Kind im Notfall nicht zu behandeln, kann somit strafbar sein.