Westerland.
Ab dem 18. Mai dürfen Menschen, die keinen Erst- oder Zweitwohnsitz auf Sylt haben, wieder auf die Insel reisen. Doch wenige Tage vor der geplanten Öffnung der Lieblingsinsel der Deutschen regt sich Protest.
Denn alle Sylter Gemeinden, Unternehmer und Sylt Marketing fordern, dass Tagestouristen vorerst nicht nach Sylt gelassen werden sollen – und wollen das Betretungsverbot sogar verlängern.
Sylt: Betretungsverbot bis Mitte Juni?
Ein entsprechendes Schreiben wurde an Nordfrieslands Landrat Florian Lorenzen (CDU) geschickt, wie eine Pressesprecherin von Sylt Marketing der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag bestätigte.
Das Betretungsverbot sollte möglichst noch bis Anfang Juni oder besser bis Mitte des Monats verlängert werden und auch für die Inseln Amrum und Föhr gelten.
Feiertage bereiten Sorgen
Zuvor hatte NDR 1 Welle Nord darüber berichtet. Sorge bereitet den Unterzeichnern vor allem das Himmelfahrts- und Pfingstwochenende.
+++ Sylt: Verschwörungs-Kampagne gegen berühmte Bar? „Ich bin…“ +++
Denn an diesen Tagen reisen üblicherweise größere Gruppen an „die ihren Tagesausflug auf die Insel mit einem erhöhten Konsum von alkoholischen Getränken verbinden und insofern schwerer zu lenken sein werden“, heißt es in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Auch Beförderungsverbot für die Deutsche Bahn?
Auch die Züge könnten wieder voll werden, deshalb wäre ein Beförderungsverbot von Tagesgästen für die DB Regio sinnvoll. Für Sylt würde dies eine wesentliche Entspannung der Gästekonzentration an kritischen Punkten wie Promenaden und Fußgängerzonen bringen.
Zulassungsbeschränkungen für Hotspots nötig
Der Kieler Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP) hatte am Vortag im NDR erklärt, sein Ministerium sei gerade dabei, für das Himmelfahrts- und das Pfingstwochenende mit den Landräten und Bürgermeistern in den touristischen Hotspots zu überlegen, ob man Zugangsbeschränkungen erlassen müsse.
—————–
Mehr News aus Norddeutschland:
—————–
Für die besonders beliebten Strände, wo es richtig eng werde, könnten aber auch für bestimmte Tage Betretungsverbote nicht ausgeschlossen werden. (mk/dpa)