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Usedom: Mann mietet Ferienhaus – bei Ankunft auf der Insel folgt der Schock

Usedom: Mann mietet Ferienhaus – bei Ankunft auf der Insel folgt der Schock

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© Imago

Usedom: Woher die Insel ihren Namen hat

Nach Rügen ist Usedom die zweitgrößte Insel Deutschlands. Die Insel an der Pommerschen Bucht hat 76.500 Einwohner. Sie ist zum Großteil Deutsch, jedoch ist auch ein Teil im Osten von ihr bereits polnisch. Gelegen an der Ostsee ist sie ein absoluter Touristenmagnet.

Auf Usedom gibt es eine Vielzahl an Hotels und Ferienwohnungen. Wer seinen Urlaub auf der Insel verbringen will, hat die Qual der Wahl.

Häufig werden Zimmer und Ferienwohnungen auf Usedom privat angeboten. Doch das Angebot einer privaten Vermieterin wurde einem Mann nun zum Verhängnis.

Usedom: Schock am Ferienhaus

Eigentlich hätte es ein schöner Strandurlaub in Heringsdorf auf Usedom an der Ostsee werden sollen. Alles war vorab geplant – auch für ein Ferienhäuschen war gesorgt. 950 Euro hatte er dafür vorab gezahlt.

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Doch bei der Ankunft auf der Insel folgte der Schock. Wie die „Freie Presse“ berichtete, hätte an der angegebenen Adresse zwar ein Haus gestanden, doch handelte es sich nicht um das vereinbarte Ferienhaus. Stattdessen hätte dort ein Wohnhaus gestanden, dass für einen Urlaub unmöglich nutzbar gewesen sei.

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Das ist Usedom:

  • Insel in der Ostsee
  • Befindet sich im äußersten Nordosten von Deutschland
  • Die Insel hat zwei Grenzübergänge nach Polen
  • Usedom ist die zweitgrößte Insel Deutschlands
  • Bekannte Ostseebäder sind Zinnowitz, Bansin, Heringsdorf und Ahlbeck
  • Auf Usedom gibt es einen Flughafen, dieser ist bei Garz gelegen
  • Die größte Stadt auf der Insel ist Swinemünde (Polnische Seite)

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Usedom: Der Fall landet vor Gericht

Vor dem Amtsgericht Döblen hätte daraufhin ein Verfahren gegen die Angeklagte Vermieterin aus Burgstadt stattfinden sollen. Diese erschien allerdings nicht, woraufhin das Gericht in ihrer Abwesenheit eine Strafe von 35 Tagessätzen zu 30 Euro in ihrer festsetzte.

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Insgesamt also 1050 Euro Strafe, gegen die die Angeklagte der Betrug vorgeworfen wird. Sofern sie kein Rechtsmittel einlegt, wird der vorab erlassene Strafbefehl rechtskräftig und darf vollstreckt werden. Sollte sie nicht zahlen, drohen ihr somit 35 Tage Gefängnis.

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Ob und was der Geschädigte von der Angeklagten zurückbekommen wird, bleibt vorerst offen und sei davon abhängig, was bei der Angeklagten zu holen sei. Zur Klärung ist allerdings ein weiteres zivilrechtliches Verfahren nötig. (kl)