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Strompreis, 49-Euro-Ticket und Co.: Das ändert sich alles 2023

Strompreisbremse, 49-Euro-Ticket und mehr: Das neue Jahr 2023 bringt einige Änderung mit sich, mit denen du Geld sparen kannst.

Strompreis
© IMAGO / Christian Ohde

Gas- und Strompreisbremse soll rückwirkend ab Januar greifen

Die von der Regierung geplante Deckelung der Gas- und Strompreise soll schon im Januar greifen. Die Preisbremse soll zwar erst am 1. März 2023 starten, die Entlastungbeträge sollen dann aber auch rückwirkend für Januar und Februar angerechnet werden.

Das neue Jahr 2023 ist erst ein paar Stunden alt – doch schon jetzt ist klar, dass es viele Änderungen mit sich bringen wird. Einige Änderungen bezüglich Strompreis oder Nahverkehr können den Menschen bares Geld sparen – andere dagegen bedeuten weniger im Geldbeutel.

Die wichtigsten Änderungen in 2023 haben wir hier für dich zusammen gefasst.

Strompreis und 49-Euro-Ticket: Hier kannst du 2023 sparen

Gerade im zweiten Halbjahr 20222 schoss der Strom- und Gaspreis in Deutschland in die Höhe, vielen Verbrauchern graute es vor der Jahresabschlussrechnung.

Doch 2023 bringt die Entlastung: Strompreis und Gaspreis werden ab März 2023 gedeckelt, die Deckelung geht laut Regierungsbeschluss auch rückwirkend ab Januar 2023.

Gasverbraucher kriegen damit für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, beim Strompreis liegt die Deckelung bei 40 Cent pro Kilowattstunde – bei Fernwärme liegt sie bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Auch mobil sein wird günstiger: Nachdem das 9-Euro-Ticket im Sommer 2022 rege Zustimmung und Nutzung fand, soll 2023 sein dauerhafter Nachfolger kommen. Das 49-Euro-Ticket soll offiziell unter dem Namen Deutschlandticket laufen und ein dauerhaftes Abo für den bundesweiten Personennahverkehr sein – wie das 9-Euro-Ticket auch. Aktuell sind noch einige Details und organisatorische Dinge ungeklärt, weshalb der Start des 49-Euro-Tickets auf 1. April 2023 prognostiziert wird.

Diese Änderungen bringt 2023 noch mit

Für die Umwelt soll 2023 mehr getan werden: So können sich Besitzer von Solaranlagen über Vereinfachungen freuen. Für einige Anlagen entfällt die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler zu installieren.

Dazu fallen Steuern weg: Wer mit einer kleinen Fotovoltaikanlage auf dem Dach Geld verdient, ist ab jetzt von der Umsatz- und Einkommenssteuer befreit – je nachdem, wie hoch die Bruttoleistung ist (bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gebäuden ohne Wohn­raum darf sie maximal 30 Kilowatt betragen, bei Mehr­familien­häusern maximal 15 Kilowatt pro Ein­heit). Für kleinere Solarkraftwerke und Stromspeichern fällt ab 2023 keine Mehrwertsteuer mehr an.


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Mit der ab 2023 geltenden Mehrwegpflicht soll Abfall gespart werden. Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten. Einwegverpackungen dürfen zwar weiterhin genutzt und rausgegeben werden, eine Mehrwegalternative muss aber immer vorhanden sein.