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Bürgergeld-Empfänger erhalten Urlaubs-Zuschüsse – hier sind hunderte Euro drin

Bürgergeld-Familien können sich oft keinen Urlaub erlauben. Der Grund: Nicht genug Geld. Dieses Bundesland macht damit Schluss!

Urlaub
© IMAGO/Kirchner-Media

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Wir verraten dir in diesem Video alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

Die Herbstferien stehen bevor. Das bedeutet: Unzählige Familien machen sich auf den Weg in den wohlverdienten Urlaub. Doch Bürgergeldempfänger gehen dabei meist leer aus. Verfügen sie doch über zu wenig Geld, um mal mit der Familie auszuspannen. Bis jetzt. Dieses Bundesland greift ihnen unter die Arme.

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Demnach plant die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern jedem Familienmitglied bis zu 30 Euro pro Tag zu zahlen. Maximale Feriendauer: sieben Übernachtungen.

Bürgergeld: Für eine vierköpfige Familie 840 Euro

Die SPD-Sozialministerin aus Mecklenburg-Vorpommern Stefanie Drese sagt dazu: „So kann eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zum Beispiel für eine Woche eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten.“

Doch welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen? Zum einen muss mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Zum anderen müssen die Familien in Mecklenburg-Vorpommern wohnen.

Bürgergeld: „Eine gemeinsame Zeit abseits des Alltags ermöglichen“

Warum die Unterstützung? „Wir wollen mit diesem Landeszuschuss eine gemeinsame Zeit abseits des Alltags ermöglichen, auch unabhängig vom Geldbeutel“, erklärt Drese. Zudem könne eine Familienerholung dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt, das Familiengefüge aber auch die Resilienz zu stärken. Für den Ferienzuschuss stellt Drese in diesem Jahr insgesamt 150.000 Euro bereit.

Die Ferienerholung wird von Ferienstätten (AWO, DRK, Caritas, Diakonie und Co.) angeboten, „die oft in hervorragender Lage, zum Beispiel auf Rügen, Usedom oder am Ostseestrand liegen“, so Drese.

Pikant: Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den sogenannten Nehmerländern im bundesweiten Finanzausgleich. Das bedeutet: Das Land kommt mit seinen eigenen Steuereinnahmen nicht aus, benötigt Hilfen aus dem bundesweiten Finanztopf. Mit dieser Maßnahme dürfte Mecklenburg-Vorpommern die Geberländer auf den Plan rufen.