Hamburg.
Die AfD-Fraktion aus Hamburg will Innensenator Andy Grote (SPD) verklagen. Diesen Feldzug gegen die Stadt kündigte Fraktionschef Dirk Nockemann in einem Gespräch mit dem Sender NDR 90,3 an.
Grund für dieses Vorgehen sollen Grotes Äußerungen über Redebeiträge von AfD-Abgeordneten in der Bürgerschaft sein. In der vergangenen Woche hatte der Innensenator den jüngsten Verfassungsschutzbericht vorgestellt und dabei erklärt, dass der Ton der AfD aus Hamburg immer aggressiver werde.
Hamburg: AfD sieht Verletzung des Neutralitätsgebotes
Als Beispiel gab Grote Reden von Bürgerschaftsabgeordneten der AfD an. Die Aussage hat aus Sicht der AfD-Fraktion jedoch das Neutralitätsgebot verletzt. Das Amt eines Senators verpflichte nämlich zur parteipolitischen Zurückhaltung.
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AfD-Fraktionsschef Nockemann sieht darin eindeutige Parallelen zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Hier hatten Karlsruher Richter den Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zurechtgewiesen.
Partei will vor Gericht ziehen
Dieser hatte die AfD-Bundestagsfraktion in einem Interview als staatsverletzend und schäbig bezeichnet. Das Interview wurde anschließend auf der Seite seines Ministeriums veröffentlicht.
Die Richter urteilten, dass er zwar solche Wörter wählen dürfe, jedoch nicht in seiner Funktion als Minister.
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Die AfD-Fraktion aus Hamburg will daher jetzt vor das Verfassungsgericht in Hamburg ziehen, um zu überprüfen, ob Innensenator Grote auf ähnliche Art und Weise gegen die Pflicht zur Neutralität verstoßen hat. (kf)