Am Samstag ist 1. Mai. In Hamburg gibt es bereits am Freitag erste Kundgebungen linker und linksextremer Gruppen. Am 30. April sind nach Angaben der Polizei 13 stationäre Versammlungen angemeldet, darunter zwei „Klassentreffen“ des vom Verfassungsschutz als gewaltorientiert eingestuften Roten Aufbaus am Bahnhof Sternschanze und Beim Grünen Jäger sowie eine „queerfeministische Kundgebung“ auf dem Hans-Albers-Platz.
Womit rechnet die Polizei Hamburg am Samstag?
Hamburg: 24 Versammlungen angemeldet
Polizeisprecher Thilo Marxsen sagt auf Anfrage von MOIN.DE, dass für den 1. Mai neben 24 Versammlungen auch fünf Aufzüge angemeldet worden seien. Die teilnehmerstärksten Versammlungen und Aufzüge konzentrierten sich dabei in der Hamburger Innenstadt und in Innenstadtnähe.
Insgesamt erwarte die Polizei einen störungsfreien beziehungsweise gewaltfreien Verlauf. „Die Hamburger Polizei wird mit allen zur Verfügung stehenden Beamten, der Unterstützung von Polizeien aus dem Nordverbund und der Bundespolizei mit einem Großaufgebot das Demonstrationsgeschehen betreuen“, so Marxsen weiter.
Er weist darauf hin, dass die diesjährigen Demonstrationen von der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Infektionsschutz geprägt seien. Neben dem Recht auf Versammlungsfreiheit seien für die Durchführung deshalb auch das Infektionsschutzgesetz und die Hamburgische Eindämmungsverordnung zu beachten.
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Hamburg: Begrenzte Teilnehmerzahl und Ausgangssperre
Es gelten die folgenden Corona-Maßnahmen: für Aufzüge eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen, bei Versammlungen sind es 100 und mit einer Ausnahmegenehmigung der Sozialbehörde maximal 200 Personen. In Zeiten vor Corona waren es zehn Mal so viele Teilnehmer.
Noch etwas ist anders in diesem Jahr: Am 21 Uhr muss Schluss sein. Für alle Hamburgerinnen und Hamburger gilt auch am 1. Mai die Ausgangssperre ab 21 Uhr.
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Polizeisprecher Marxsen sagt: „Wir als Polizei erhoffen uns und bitten auch draußen vor Ort, sich im Sinne des gegenseitigen Schutzes vor dem Covid19-Virus an die geltenden Vorschriften zu halten. Insbesondere die begrenzte Teilnehmerzahl, das Abstandgebot und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sind dabei von besonderer Bedeutung.“
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Außerdem sei durch die Teilnehmer einer Demonstration oder eines Aufzuges eigenverantwortlich auf die zeitlichen Beschränkungen der Ausgangsbeschränkungen zu achten. (kbm mit dpa)