Eine Plage, die wirklich gefährlich werden könnte, hat Hamburg erreicht. Jetzt werden Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
Wegen mehrerer Geflügelpestfälle hat Hamburg stadtweit eine Stallpflicht für Geflügel erlassen. Sie gelte von Dienstag, den 10. Januar an, teilte die Verbraucherschutzbehörde am Freitag mit. Die Stallpflicht betreffe Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Hamburg: Geflügelpest ausgebrochen
Diese Tiere dürfen den Angaben zufolge bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gelte unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohten Bußgelder.
Das Friedrich-Loeffler-Institut habe in Hamburg elf Fälle der hochansteckenden Geflügelpest bestätigt. Die Funde verteilten sich über das gesamte Stadtgebiet. Durch die Stallpflicht soll das Risiko, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift, deutlich gesenkt werden. Sollte es dennoch einen Ausbruchs in einem Bestand geben, müssen die betroffenen Tiere getötet werden, erklärte die Behörde.
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Zum Schutz der Geflügelbestände sei es zudem verboten, Tiere in Haltungen in Hamburg aufzunehmen oder an Ausstellungen teilzunehmen. Dies gelte auch für andere gehaltene Vögel wie Tauben oder Ziervögel. Die Behörde rief die Bevölkerung auf, die Funde toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirksämtern zu melden. Die gemeldeten Vögel würden dann eingesammelt und untersucht. Nur so lasse sich herausfinden, ob ein Vogel an der Geflügelpest gestorben sei.
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Hamburg: Alsterschwäne in Quarantäne
Auch die Alsterschwäne in Hamburg, die derzeit in ihrem Winterquartier am Eppendorfer Mühlenteich untergebracht sind, müssen nun geschützt werden. Für sie wurde ein Quarantäne-Zelt aufgebaut. Dort werden sie ab Dienstag zum Schutz erstmal in Quarantäne gehalten. Wie lange, kann Schwanenvater Olaf Nies noch nicht sagen, aber die Geflügelpest stelle für die Schwäne eine akute Bedrohung dar. „Wir haben in Hamburg bei zahlreichen Tieren inzwischen Vogelgrippe festgestellt“, erklärt er. Daher wird die Zeltanlage, sobald die Tiere dort untergebracht sind, abgeriegelt. Durch eine Schleuse soll verhindert werden, dass die Erreger in das Innere des Zeltes gelangen.
Wenn Hamburger Tiere finden, die erkrankt sein könnten, weiß Nies, was zu tun ist. „Nicht anfassen“ und sofort die Behörden informieren, dass weitere Schritte eingeleitet werden können. (llw mit dpa)