Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger fechten im Straßenverkehr häufig einen stillen Kampf aus. Dabei gibt die Straßenverkehrsordnung eindeutig vor, wer sich in welcher Situation wie zu verhalten hat. In Flensburg sorgten Fahrradfahrer nun aber trotzdem für Ärger unter Autofahrern.
Ein Mann fühlte sich durch die Radler in Flensburg besonders geärgert. Prompt machte er sich seinem Ärger Luft und stieß dabei auf gleichgesinnte. Doch wer hat denn nun recht?
Flensburg: „Niemand mag Radfahrer“
Der genervte Mann schreibt: „Wenn es doch nur einen breiten, tollen Radweg geben würde“. Dazu teilte er ein Bild, auf dem mehrere Radfahrer zu sehen sind, die als Gruppe geschlossenen auf der Straße fahren.
Die Aufnahme brachte auch andere Menschen zum dazu sich aufzuregen. Manche finden das Verhalten der Radfahrer „widerlich“, in einem Kommentar heißt es sogar: „Niemand mag Radfahrer.“
Ein Mann meint: „Ich wäre rechts vorbei und hätte die Deppen ausgehupt und gefragt, ob sie blind sind und den Fahrrad weg nicht sehen. Schade, dass ich nicht da war.“
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Flensburg: Radfahrer haben Recht
Ein Mann meint: „Das ist sehr frech und zeigt deutlich, dass den Fahrradfahrern nicht an einer Gleichberechtigung im Strassenverkehr gelegen ist, sondern ihre Ideologie zu Lasten der Autofahrer ausgelebt wird. Sie müssen sich doch nicht wundern, wenn die Autofahrer schlecht auf sie zu sprechen sind.“
Ein paar Fakten über Flensburg:
- Flensburg ist eine große kreisfreie Mittelstadt im Norden von Schleswig-Holstein
- Nach Kiel und Lübeck ist Flensburg mit rund 90.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt des Bundeslandes
- Kleine Kapitänshäuser und Gassen, Kirchen und der Museumshafen verleihen der Stadt ihren maritimen Charme
- Der Nähe zu Dänemark verdanken die Flensburger ihre ganz eigene „Sprache“ – Petuh
Das Verhalten der Radfahrer ist tatsächlich erlaubt, denn laut der Beitragverfasser waren rund 20 Fahrradfahrer unterwegs, das gibt ihnen das Recht in einem Verband zu fahren.
Denn „bei einer Fahrradgruppe ist ein geschlossener Verband ab 16 Personen möglich. Die Teilnehmer dürfen auf öffentlichen Straßen jeweils zu zweit nebeneinander fahren. Ein geschlossener Verband aus Radfahrern muss laut StVO für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein“, heißt es.
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Auch wenn das, was die Radfahrer dort auf der Straße machten legal ist, sorgte es dennoch für Ärger unter den Autofahrern. Im Straßenverkehr sollten dennoch alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen.
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