Kreuzfahrten mit „Mein Schiff“ sind bekanntlich bei Familien beliebt. Die müssen jetzt aber gewarnt sein, denn schon bald kommt eine Änderung auf sie zu.
Eltern mit kleinen Kindern müssen bei Buchungen der „Mein Schiff“-Reisen etwas tiefer in die Tasche greifen als gewohnt.
„Mein Schiff“: Das ist neu
An „Mein Schiff“-Kreuzfahrten dürfen Babys ab einem Alter von sechs Monaten teilnehmen. Wenn es jedoch drei aufeinanderfolgende Seetage auf der jeweiligen Reise gibt, müssen kleine Kinder mindestens ein Jahr alt sein.
Ab dem 8. Dezember gelten für alle Reisen, die nach dem 1. Mai 2023 beginnen, die gleichen Flugpreise für Babys. Auf Linienflügen sind Kosten für sie bereits normal, auf Charterflügen hingegen nicht. Das ändert sich nun. Auf Mittelstrecken kosten Babys dort auch 30 Euro. Also auf Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.000 Kilometern – auf Langstrecken sind es 100 Euro. Als Langstreckenflug zählen Flüge mit einer Länge ab 3.000 Kilometern und einer Dauer von mehr als dreieinhalb Stunden.
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Von der Regel ausgenommen sind Zu- und Abbringerflüge, wie „mein-schiffberater“ mitteilt. Babys, die bei Reiseantritt zwischen einem halben Jahr und 23 Monaten alt sind, können übrigens ausschließlich über die Buchungsstelle hinzugebucht werden.
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Eltern, die mit ihren Babys eine Kreuzfahrt machen wollen, müssen die Zusatzkosten für Reisen, die einen Flug miteinschließen, also bedenken. (llw)