Pflegeheime gelten als Hilfestellung für Heimbewohner und ihre Familien. Dem Personal wird Vertrauen entgegen gebracht und Aufgaben und Verantwortung abgegeben. Dieses Vertrauen nutzte eine Heimleiterin auf Norderney jedoch laut Anklage schamlos aus.
Der ehemaligen Geschäftsführerin eines Pflegeheims auf Norderney wird Insolvenzverschleppung, Betrug und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.
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Norderney: Pflegeheimbewohner wurden bestohlen
Aktuell kursieren viele Nachrichten über Corona-Ausbrüche in deutschen Pflegeheimen in den Medien, aber auch dramatische Geschichten von Einzelfällen, wie in Schleswig-Holstein, als sich ein Sohn nicht richtig von seiner im Sterben liegenden Mutter verabschieden konnte (MOIN.DE berichtete).
Dass wehrlose Heimbewohner jedoch regelrecht bestohlen werden, das ist eine traurige Abwechslung.
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Das ist Norderney:
- Norderney ist eine der Ostfriesischen Inseln und liegt in der Nordsee
- Norderney ist nach Borkum die zweitgrößte Insel dieser Inselgruppe
- Sie hat eine Fläche von 26,29 Quadratkilometern
- Norderney ist eine Düneninsel, die mit der Zeit aus von der Meeresströmung angespültem Sand gewachsen ist
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Wie die „Nordwest Zeitung“ berichtet soll die 54-Jährige ehemalige Geschäftsführerin auf der Anklagebank des Amtsgerichts Aurich für Taten sitzen, die sie in den Jahren 2015 und 2016 begangen haben soll.
Aufgrund der damaligen prekären finanziellen Situation des Pflegeheims stopfte die Heimleiterin die Schuldenlöcher mit den Ersparnissen der Heimbewohner.
Norderney: Ehemalige Heimleiterin angeklagt
Die Anklage beinhaltet 26 Fälle, genau die Anzahl der Pflegeheimbewohner.
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Insgesamt soll es sich um einen Betrag von 20.000 Euro handeln, mit dem Schulden des Heims beglichen wurden.
Dabei wird der 54-Jährigen außerdem vorgeworfen, den nötigen Insolvenzantrag viel zu spät eingereicht zu haben.
Norderney: Nicht nur Heimbewohner wurden über den Tisch gezogen
Alle „Guten Dinge“ sind bekanntlich drei. Obwohl das Pflegeheim schon pleite gewesen sein soll, stellte die Geschäftsführerin laut „Nordwest Zeitung“ freiberufliche Pflegekräfte auf der Grundlage von Dienstverträgen ein.
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Die Vergütung konnte natürlich aufgrund der finanziellen Situation nicht gezahlt werden.
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Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Zwei weitere Verhandlungstermine sind angesetzt.
(pag)