Auf Norderney herrscht in den letzten Wochen vor allem ein Thema: die Wolfs-Sichtung auf der Nordseeinsel.
Diese überraschende Entwicklung sorgt ordentlich für Gesprächsstoff: Ist es auf Norderney noch sicher? Wie geht man mit einem Raubtier auf der Insel um? Das fragen sich viele. Jetzt wird darüber diskutiert, ob man den Wolf sogar erschießen darf. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat dazu klar Stellung bezogen.
Norderney: Wolf sorgt für Kopfzerbrechen
Ein Wolf auf Norderney – mit dieser Entdeckung hat wohl keiner gerechnet. Das Raubtier ist vermutlich bei Niedrigwasser übers Watt auf die Insel gekommen. Und hier hat er es sich bequem gemacht. Die „Bild“ berichtet davon, dass das Raubtier per Drohne in einem streng geschützten Vogelschutzgebiet gesichtet wurde. Jetzt diskutiert die eigens dafür gegründete Arbeitsgruppe „Wolf auf Norderney“ darüber, wie sie mit der Situation umgehen wollen.
Unter anderem diskutiert die besagte Arbeitsgruppe laut „Bild“ darüber, ob der Wolf im Ernstfall, etwa wenn er Haustiere reißt oder Menschen gefährdet, getötet werden darf. Und dass früher oder später so etwas passieren könnte, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Zwar ist es bisher noch zu keinem Angriff gekommen, jedoch dürfen auf der Insel zurzeit keine Schutzzäune installiert werden. Der Wolf hat theoretisch mit dem hiesigen Vieh also leichte Beute, vermuten viele. Sollte das Raubtier also ins Jagdrecht aufgenommen werden?
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Norderney: NABU wird deutlich
MOIN.DE ist der Sache auf den Grund gegangen und hat bei NABU nachgefragt, wie sie die Lage einschätzen. Auf Anfrage heißt es: „Es gibt grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, einen Wolf trotz des strengen Schutzstatus zu schießen, wenn er entweder problematisches Verhalten gegenüber Menschen zeigt, oder es trotz Herdenschutz zu Rissen kommt.“ Allerdings zeige sich der Wolf bisher völlig unauffällig, daher sieht NABU nicht die Notwendigkeit, zu schießen. „Es gibt auch keine Hinweise, dass der dortige Wolf sich für Menschen interessiert“, fügt NABU hinzu.
Also kein Jagdrecht auf den Wolf? NABU hat dazu eine klare Meinung: „Es macht überhaupt keinen Sinn, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Er wäre damit nicht aus dem Naturschutzrecht raus – sondern es wären dann zwei Behörden zuständig, sollte es irgendwo zu Problemen mit einem Wolf kommen.“ Das bedeute vor allem eines: mehr Bürokratie und langsamere Entscheidungen.
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Das „kann nicht im Sinn der Koexistenz sein“, so die Naturschützer. Die Forderung nach Jagdrecht sei „pure Augenwischerei“ und würde die Situation der Wildtierhaltung kein bisschen verbessern. Der Wolf von Norderney ist also erstmal in Sicherheit und kann weiterhin das Inselleben auskosten.
NABU schlägt vor, dass man stattdessen darauf schaut, wie man die hiesigen Herden, etwa Schafe oder Ponys, besser vor dem Wolf schützen kann. Beratungsangebote seien den Viehhütern auf Norderney bereits angeboten worden. Bis dahin sollte der Wolf unbedingt in Ruhe gelassen und nicht bedrängt werden.