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Rügen: Perfide Masche an der Ostsee! Immobilien-Chef soll sich 290.000 Euro erschlichen haben

Auf Rügen muss sich ein Mann vor dem Gericht verantworten. Er soll sich mit einer perfiden Masche mehrere hunderttausend Euro erschlichen haben.

© IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Phänomen am Ostsee-Strand von Rügen

Frau beobachtet ungewöhnliches Phänomen am Strand

In 30 Fällen wird einem 74-jährigen Mann aus Rügen vorgeworfen, fremdes Geld in großer Menge gestohlen zu haben.

Als Geschäftsführer einer Wohnungsverwaltung soll der Mann mehrere Verträge mit verschiedenen Eigentümergemeinschaften auf Rügen abgeschlossen haben. Jetzt muss er sich vor Gericht behaupten…

Rügen: 74-Jähriger auf der Anklagebank

Zwischen April und Juni des letzten Jahres (2022) entnahm er riesige Summen von deren Konten und überwies sie auf sein eigenes Konto. Am Ende hatte er rund 290.000 Euro gestohlen.

Die habe er an eine bayrische Bank überwiesen, gibt der Angeklagte an. Laut der „Ostsee Zeitung“ soll der Angeklagt von jemanden überredet worden sein, sein privates Geld zu überweisen. Der Anrufer habe sich als Felix Erdmann vorgestellt. Den Namen kenne der 74-Jährige aus der TV-Serie „Die Höhle der Löwen“.

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Er habe sich drei bis vier Prozent Zinsen versprochen und daher zunächst 6000 Euro und später seine eigenen Rücklagen von 20 000 Euro überwiesen. „Aber der wollte immer mehr und mehr haben.“

Rügen: Fall vor Gericht

Sein Anwalt erklärte vor Gericht, dass sein Mandant die Tat ohne Vorbehalte zugebe. Er weist darauf hin, dass der Mann zur Tatzeit nicht ganz bei Verstand gewesen sei und deshalb nicht voll verantwortlich gemacht werden könne. Laut der „Ostsee Zeitung“ soll das Gericht ein von ihm beantragtes Gutachten abgelehnt haben und wollte zunächst herausfinden, wo das gestohlene Geld geblieben war.

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Der Angeklagte macht deutlich, dass er nicht verstehen könne, wie er in diese Situation geraten sei. Nach 20 Jahren, in denen er sorgfältig gewirtschaftet hatte, sei er plötzlich in diese Situation gerutscht.


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Obwohl der Angeklagte bisher ein sauberes Vorstrafenregister hatte, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt, da er die Taten über einen längeren Zeitraum begangen hatte. Er hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen oder eine Revision zu beantragen.