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Sylt: Gemeinde muss eine Niederlage wegstecken – doch die Einheimischen haben Grund zur Freude

Sylt: Gemeinde muss eine Niederlage wegstecken – doch die Einheimischen haben Grund zur Freude

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Es gibt gute Nachrichten für alle Einheimischen auf Sylt – denn die zentrale Gemeinde musste eine herbe Niederlage hinnehmen (Symbolbild). Foto: imago/Lars Berg

Es waren gute Nachrichten, die die Bewohner von Sylt Mitte Dezember des vergangenen Jahres erreichten. Die Inselgemeinden Hörnum, Kampen, List und Wennigstedt-Braderup schlossen gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein einen raumordnerischen Vertrag (MOIN.DE berichtete).

Der Vertrag soll auf ihrem Gebiet den Bau von bezahlbaren Wohnungen für eine dauerhafte Nutzung ermöglichen. Doch der zentralen Gemeinde Sylt, zu der Westerland und Rantum gehören, passte das gar nicht. Daher reichte sie Klage ein (>> hier mehr dazu). Jetzt ist die Entscheidung gefallen.

Sylt: Zentrale Gemeinde muss Niederlage einstecken

Und die dürfte die Einheimischen freuen. Denn das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klage der Gemeinde Sylt gegen den geschlossenen raumordnerischen Vertrag (ROV) abgelehnt.

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Das ist Sylt:

  • Sylt ist die größte nordfriesische Insel und liegt in der Nordsee
  • Nach Rügen, Usedom und Fehmarn ist Sylt die viertgrößte Insel Deutschlands
  • Der Tourismus ist seit über 100 Jahren auf Sylt von erheblicher Bedeutung, seit Westerland 1855 zum Seebad (Kurort) wurde
  • Im Sommer befinden sich täglich rund 150.000 Menschen auf der Insel
  • Zum Vergleich: Lediglich rund 18.000 Menschen leben auf Sylt

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Für den begehrten Eilrechtsschutz bestehe kein Bedürfnis, entschied das Gericht am Freitag (Az.: 8 B 28/20). Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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Gemeinde Sylt wollte Umsetzung des Vertrags verhindern

Der Eilantrag hatte das Ziel, die Umsetzung des Vertrags vorläufig zu verhindern. Die Gemeinde Sylt argumentierte, ihr entstehe ein Schaden hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer zentralörtlichen Funktion.

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Auch weiche der Vertrag vom bisherigen Wohnraumentwicklungskonzept ab. Den anderen Gemeinden solle deshalb untersagt werden, Bebauungspläne auf der Grundlage des Vertrags zu beschließen.

Das Verwaltungsgericht kam hingegen zu dem Ergebnis, dass für den Eilantrag schon kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe. Der Gemeinde Sylt stehe ausreichender Rechtsschutz durch eine nachträgliche gerichtliche Kontrolle der Bebauungspläne zur Verfügung.

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Löst der Vertrag das Problem auf Sylt wirklich?

Der raumordnerische Vertrag betrachtet nach Angaben des Kieler Innenministeriums den gesamten Neubaubedarf auf der Insel. Über die konkrete Bebauung ihrer Flächen entscheiden die Gemeinden selbst.

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Wohnungen sollen nach Möglichkeit auf bereits versiegelten Flächen entstehen. Es gibt auf Sylt aber auch Kritiker, die befürchten, dass das Wohnraumproblem nicht gelöst wird, sondern nur noch mehr Flächen versiegelt werden. (dpa/mk)