Das Amtsgericht Hamburg warnt eindringlich – denn zurzeit landet Post in Briefkästen der Hansestadt, die es in sich hat.
Dahinter steckt eine fiese Betrugsmasche, die den Empfängern in Hamburg sogar mit Freiheitsstrafen droht. Und das alles vermeintlich offiziell – denn die Verfasser lassen ihre Schreiben täuschend echt aussehen…
Hamburg: Es geht sofort um Geld
Die Rede ist von gefälschten „Pfändungsbeschlüssen“, mit denen die Empfänger zur Bezahlung vermeintlicher Schulden aufgefordert werden. Zugleich wird den Empfängern mit Gefängnis in Form einer „Ersatzfreiheitsstrafe“ gedroht.
Daten und Fakten über Hamburg:
- Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
- Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
- Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
- Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
Hamburg: Täuschend echt und doch falsch
Die Fälschungen tragen das Hamburgische Landeswappen und den Namen einer fiktiven Obergerichtsvollzieherin aus Hamburg. Seit Mitte August haben sich zahlreiche Empfänger solcher Schreiben beim Amtsgericht Hamburg gemeldet, was einen massenhaften Versand im gesamten Bundesgebiet befürchten lässt.
Die bislang bekannt gewordenen Betrugsschreiben Adressaten per Einwurfeinschreiben zugestellt und erwecken den Anschein, sie stammten von der in Wirklichkeit nicht existierenden Obergerichtsvollzieherin Andrea Steinwerk aus der „Abteilung Gerichtliche Mahnbescheide“, ansässig in Hamburg.
Hamburg: Sogar mit Gefängnis wird gedroht
Die erste Seite ist mit „Pfändungsbeschluss“ überschrieben und enthält verschiedene fiktive Aktenzeichen zu einer vermeintlich offenen Forderung in Höhe von EUR 470,00. Weiter heißt es: „Bei Nichterbringung der Leistungen … wird nun … die Ersatzfreiheitsstrafe zu 5 Tagen Freiheitsstrafe zu einem Tagessatz von je 94,00 EUR bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt.
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Hamburg: Lieber genau hinsehen
Dem „Pfändungsbeschluss“ liegt sogar eine „Pfändungsurkunde“ im Namen eines fiktiven Obergerichtsvollziehers Jürgen Klein mit Erläuterungen bei.
Doch hinter den Briefen stecken üble Absichten, die Verfasser spielen mit der Angst ihrer Opfer und sind nur auf Geld aus. Denn: Rechnungen über Gerichtskosten werden von der Justizkasse Hamburg ausgestellt, die dort angegebene IBAN enthält den Ländercode für Deutschland (DE).
Hamburg: Das kannst du tun
Gerichtskostenrechnungen der Justizkasse Hamburg enthalten neben dem Kassenzeichen auch das Aktenzeichen des Gerichts, das Nachfragen im Zweifelsfall beantwortet. Mahn- und Vollstreckungsbescheide erfolgen in Hamburg nur in standardisierter Form und geben detaillierte Hinweise auf die Rechtsbehelfe des Schuldners.
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Gerichtsvollzieher stellen niemals solche „Pfändungsbeschlüsse“ aus. Wer sich unsicher ist, kann alle Gerichtsvollzieher der Hamburger Amtsgerichte in der elektronischen Gerichtsvollzieherauskunft namentlich einsehen.
Deshalb: Melde dich bei Erhalt lieber bei einer Polizeidienststelle und reagiere keinesfalls auf eines der betrügerischen Schreiben! (dpa/wip)